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Angesichts der jüngsten Ereignisse in der Welt waren Steueränderungen am 6. April vielleicht nicht das Erste, woran Sie dachten.
Das Steuerjahr 2020/21 brachte jedoch einige bemerkenswerte Änderungen für Vermieter mit sich, über die es sich zu informieren lohnt, wenn Sie berechnen, wie viel Einkommen Sie in diesem Jahr aus Immobilien erzielen werden, oder wenn Sie einen Kauf oder Verkauf planen.
Dies umfasst Änderungen bei den Steuererleichterungen, die Sie für Ihre Wohnimmobilie in Anspruch nehmen können, sowie neue Anforderungen für die Kapitalertragsteuer und Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die Coronavirus-Krise.
Hier sind einige Dinge, die Ihnen vielleicht entgangen sind.
Seit 2017 wurden die Steuererleichterungen für Finanzierungskosten, wie zum Beispiel Hypothekenzinsen, für Ihre Wohnimmobilie reduziert.
Früher konnte man alle Finanzierungskosten vor Steuern von den Mieteinnahmen abziehen; diese Erleichterung wurde jedoch nach und nach durch eine Steuerermäßigung auf den Grundsteuersatz ersetzt.
Ab dem Steuerjahr 2020/21 können Finanzierungskosten nicht mehr vom Einkommen abgezogen werden. Stattdessen erhält jeder nun eine Steuergutschrift in Höhe von 20 % der angefallenen Zinsen und Finanzierungskosten (begrenzt auf den steuerpflichtigen Gewinn).
Die Änderung dieser Steuererleichterung hat zusammen mit anderen kürzlich erfolgten Steueränderungen für Vermieter von Anlageimmobilien viele dazu veranlasst, die Umwandlung ihres Vermietungsgeschäfts in eine Kapitalgesellschaft in Erwägung zu ziehen.
Kapitalgesellschaften sind von der Reduzierung nicht betroffen und können weiterhin abzugsfähige Finanzierungskosten von ihrem Gewinn vor Steuern abziehen.
Die Vermietung Ihrer Immobilie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung birgt verschiedene Vor- und Nachteile. Sprechen Sie daher unbedingt mit uns, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
Bis zu diesem Jahr konnten Sie, falls beim Verkauf einer Immobilie Kapitalertragsteuer anfiel, diese im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, die bis zum 31. Januar des Folgejahres fällig war, angeben und entrichten. Seit April 2015 besteht für Nichtansässige eine Meldepflicht.
Seit dem6. April 2020 müssen Sie, falls Kapitalertragsteuer anfällt, den Gewinn innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs melden und die Steuer entrichten. Sollten Sie Zweifel haben, ob Steuern zu zahlen sind, ist eine Berechnung innerhalb dieser 30 Tage unbedingt erforderlich.
Wenn Sie nicht in Großbritannien ansässig sind und eine Immobilie in Großbritannien verkaufen, müssen Sie dies der britischen Steuerbehörde HMRC innerhalb dieser 30-tägigen Frist mitteilen, auch wenn Sie keine Kapitalertragsteuer zahlen mussten.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung oder Zahlung der Steuer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs fallen Verspätungszuschläge an.
Die Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum kann die Höhe der Kapitalertragsteuer reduzieren, die Sie beim Verkauf einer Immobilie zahlen müssen.
Sie erhalten eine vollständige Entlastung für alle Jahre, in denen Sie in dem Haus gewohnt haben, sowie eine „letzte Entlastung“ am Ende der Zeit, in der Sie es besaßen – unabhängig davon, ob Sie während dieser Zeit dort gewohnt haben oder nicht.
Die letzte Frist betrug früher 18 Monate, wurde aber am 6.April 2020 auf 9 Monate halbiert, sodass Sie beim Verkauf einer Immobilie möglicherweise mehr Kapitalertragssteuer zahlen müssen.
Nehmen wir beispielsweise an, Sie besitzen eine Immobilie seit 15 Jahren und haben neun Jahre lang selbst darin gewohnt. Die restlichen sechs Jahre haben Sie sie vermietet.
Wenn Sie die Immobilie im Steuerjahr 2019/20 verkauft hätten, hätten Sie für die Zeit, in der Sie dort gewohnt haben, zuzüglich 18 Monate, eine Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum erhalten. Dies entspricht insgesamt 10 Jahren und 6 Monaten oder 70 % der gesamten Besitzzeit.
Die verbleibenden 30 % wären Ihr steuerpflichtiger Gewinn, wobei die ersten 12.300 £ dieses Gewinns im Jahr 2020/21 steuerfrei sind.
Wenn Sie es jedoch nach dem 5. April 2020 verkaufen, würde Ihre Freistellung für den letzten Zeitraum auf 9 Jahre und 9 Monate bzw. 65 % der Zeit, in der Sie es besessen haben, reduziert, sodass zusätzliche 5 % Ihres Gewinns der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Da beim Kauf von Wohnimmobilien eine Kapitalertragsteuer von 28 % erhoben wird, ist leicht zu erkennen, wie sich dieser zusätzliche Prozentsatz auf Ihre Steuerlast auswirkt.
Früher gab es die sogenannte Vermietungserleichterung, die eine Steuererleichterung für Kapitalgewinne bot, wenn man eine Immobilie verkaufte, die zuvor der Hauptwohnsitz gewesen war und zu einem späteren Zeitpunkt vermietet wurde.
Für Verkäufe nach dem6. April 2020 ist die Vermietungserleichterung nicht mehr verfügbar, es sei denn, Sie wohnten zur gleichen Zeit wie Ihre Mieter in Ihrem Haus.
Wenn Sie gleichzeitig mit den Mietern in der Immobilie gewohnt haben, ist die Vermietungsbeihilfe auf den niedrigsten der folgenden Beträge begrenzt:
Um die Höhe der Ihnen möglicherweise zustehenden Vermietungsermäßigung zu ermitteln, berechnen wir den Anteil Ihres Hauses, den Sie selbst bewohnt haben, und wenden die Steuerermäßigung für selbstgenutztes Wohneigentum auf diesen Teil des Gewinns an. Die Vermietungsermäßigung kann dann für den Teil der Immobilie beantragt werden, den Ihr Mieter bewohnt hat.
Seit März wurden verschiedene Programme eingeführt, um Privatpersonen und Unternehmen bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen des Coronavirus-Lockdowns zu unterstützen.
Viele Vermieter hätten ihre zweite Vorauszahlung für die Einkommensteuererklärung am 31. Juli 2020 fällig gehabt, diese kann jedoch bis zum 31. Januar 2021 aufgeschoben werden, wenn Sie derzeit nicht in der Lage sind, sie zu bezahlen.
Leider haben Vermieter keinen Anspruch auf die Einkommensbeihilfe für Selbstständige, da Mieteinnahmen als Kapitalerträge und nicht als Handelseinkünfte eingestuft werden.
Wenn Sie ein Vermietungsunternehmen führen und sich selbst ein Gehalt auszahlen, können Sie möglicherweise Unterstützung im Rahmen des Kurzarbeiterprogramms aufgrund des Coronavirus erhalten.
Wenn Sie sich Sorgen darüber machen, wie sich die diesjährigen Steueränderungen auf Sie auswirken könnten, ist UK Landlord Tax an Ihrer Seite.
Wir können Ihnen die neuesten Entwicklungen im Bereich der Grundsteuer erläutern und Ihnen bei der Planung Ihrer Finanzen im Hinblick darauf helfen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 0800 907 8633, per E an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular, um mehr zu erfahren.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, lesen Sie doch als Nächstes unseren Beitrag zur Meldepflicht von Kapitalertragssteuern .
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
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