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Immobilieninvestmentgesellschaft und Erbschaftssteuer

Eine korrekt gegründete Immobilieninvestmentgesellschaft kann Ihnen Einkommensteuer sparen, die volle Steuerbefreiung für Hypothekenzinsen und Erbschaftssteuer ermöglichen sowie zahlreiche weitere Steuersparmöglichkeiten bieten. Hier erläutern wir die Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer.

Da die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen bei Wohnimmobilien nicht gilt, ist die Reduzierung des steuerpflichtigen Vermögenswerts für Vermieter ein wichtiges Anliegen. Bei der Nutzung einer Immobilieninvestmentgesellschaft möchten Sie möglicherweise die Erbschaftsteuerbelastung Ihrer Anteile minimieren. Gleichzeitig möchten Sie vielleicht nicht zu viel vom aktuellen Unternehmenswert an die nächste Generation weitergeben und die laufenden Dividendenzahlungen beibehalten.

Unter diesen Umständen könnte es sich lohnen, eine Form der Nachlassplanung mit sogenannten „Freezer-Aktien“ in Betracht zu ziehen. Ziel ist es, den Wert Ihrer Aktien einzufrieren, sodass zukünftige Wertsteigerungen dem vorgesehenen Begünstigten – in der Regel der nächsten Generation – zugutekommen.

In einfachen Fällen wird dies durch eine Änderung der Satzung erreicht, die die Aktien des Unternehmens in zwei Klassen, A- und B-Aktien, aufteilt. Die A-Aktien berechtigen zu Dividenden und/oder Kapitalausschüttungen im Falle der Auflösung in Höhe des aktuellen Unternehmenswerts und verbleiben in Ihrem Besitz. Wichtig ist hierbei, dass Ihr aktueller Wert bei der Gründung des Unternehmens dem Nennwert Ihrer A-Aktien entspricht, also 1 £ pro Aktie, da das Unternehmen keine weiteren Vermögenswerte besitzt.

Jegliches zukünftiges Wertwachstum des Unternehmens fließt in die B-Aktien, die Ihren Kindern oder gegebenenfalls einer Stiftung, die nachfolgenden Generationen zugutekommt, vermacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich aus dieser Planung keine Erbschaftsteuerfolgen. Die neue Aktienklasse B hat zunächst nur einen Nominalwert, da sie weder Stimmrechte noch Dividendenansprüche besitzt und keinen Kapitalwert über ihrem Nennwert hinaus aufweist.

Es hat keine wesentliche Wertübertragung stattgefunden, da der Wert der bestehenden Aktien nicht wesentlich gemindert wurde. Im Todesfall werden Sie nur mit dem Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Schaffung der beiden Aktienklassen besteuert.

Jeder Fall ist individuell, und wir empfehlen Ihnen dringend, sich professionell beraten zu lassen, um die Nutzung einer Immobilieninvestmentgesellschaft und von Freezer Shares vollständig zu verstehen. Dank unserer günstigen Einrichtungskosten für einfachere Fälle und der damit verbundenen Steuervorteile ist dies eine sehr kostengünstige Option zur Steuerplanung für alle Eigentümer von Immobilieninvestmentgesellschaften. Für eine Beratung kontaktieren Sie uns bitte unter 0800 907 8633 , per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk oder online .

Wenn Sie diesen Artikel informativ fanden, lesen Sie doch auch unseren eng verwandten Artikel über den Freibetrag für Wohnsitze 2021/22 oder unseren Leitfaden zur Immobilienzulage .

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