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Die neuesten Ergebnisse der OTS empfehlen HMRC, die Implementierung von MTD zu blockieren

Zuvor hatten wir einen Leitfaden zum Thema „Making Tax Digital“ für Vermieter , um sie auf die bevorstehende Veröffentlichung neuer Richtlinien zur digitalen Steuererklärung (Making Tax Digital, MTD) durch die Regierung vorzubereiten.

 

Wir möchten Sie heute über unseren vorherigen Beitrag informieren, damit Sie alle relevanten Neuigkeiten zu MTD (Making Tax Digital) zur Verfügung haben. Das Office of Tax Simplification (OTS) empfiehlt der britischen Steuerbehörde HMRC, die Einführung von MTD aufgrund einiger wichtiger Auswirkungen vorerst auszusetzen. Wir werden diese Auswirkungen im weiteren Verlauf dieses Artikels genauer erläutern.

 

Als unabhängige Abteilung des britischen Finanzministeriums wurde das Office of Taxation (OTS) am 20. Juli 2010 mit dem Ziel gegründet, Bereiche zu identifizieren, in denen das Steuersystem vereinfacht und seine Komplexität für Privatpersonen und Unternehmen reduziert werden kann. Die Ergebnisse werden dem Schatzkanzler zur Prüfung vor seiner nächsten Haushaltsrede vorgelegt.

 

Zu den wichtigsten Erkenntnissen des jüngsten OTS-Berichts „ Property Income Review: Simplering Income Tax for Residential Landlords“ gehört, dass kleinere Unternehmen durch die digitale Steuererklärung, die vierteljährliche Meldepflicht und die damit verbundenen Risiken voraussichtlich überproportional belastet werden. Darüber hinaus gaben die geschätzten Auswirkungen des Ausschlusses derjenigen, die auf digitale Unterstützung angewiesen sind, Anlass zu großer Sorge, da viele Befragte direkt davon betroffen sein werden.

 

An der Umfrage, die diesem aktuellen Bericht zugrunde liegt, nahmen 3.559 Personen teil – die höchste Beteiligungsquote, die das OTS jemals erzielt hat. Im Rahmen der Überprüfung sprachen Mitglieder des OTS-Teams auf der Vermietermesse und sammelten informelle Anmerkungen von einem breiten Publikum.

 

Ein zentrales Problem besteht darin, dass fast die Hälfte der Vermieter auch für gemeinschaftlich genutzte Immobilien Steuererklärungen einreichen wird. Es ist unklar, wie dies im Rahmen des aktuellen MTD-Vorschlags möglich sein soll, da üblicherweise nur eine Partei die Unterlagen führt. Aus diesem Grund empfiehlt das OTS der HMRC, ein System für die MTD-Einkommensteuererklärung bei gemeinschaftlich genutzten Immobilien zu entwickeln, beispielsweise indem die gemeinschaftlich genutzte Immobilie selbst für die Einreichung der MTD-Erklärungen verantwortlich gemacht wird.

 

Das OTS erklärte in einer seiner Empfehlungen, dass die HMRC neben Steuerberatern auch Steuerberater für die Nutzung von MTD (Making Tax Digital) autorisieren können muss, damit MTD implementiert werden kann. Dies ist notwendig, da Immobilienmakler und Buchhalter digitale Aufzeichnungen im Auftrag von Vermietern führen und gegebenenfalls weitere Unterstützung bei der Erstellung der vierteljährlichen Steuererklärungen leisten können.

 

Da die Bruttomietgrenze für Vermieter, ab der sie MTD anwenden müssen, auf 10.000 £ festgelegt wurde, deutet einiges darauf hin, dass Vermieter bei einer so niedrigen Bruttomietgrenze wahrscheinlich nur einen geringen Nettogewinn erzielen werden, wenn überhaupt. Vor diesem Hintergrund räumt das OTS ein, dass selbst wenn eine Anhebung der Grenze zu Mehreinnahmen für den Staatshaushalt führen würde, diese durch geringere Kundenkosten, eine höhere Einhaltung der Vorschriften und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Steuerzahlern und Steuerberatern mehr als ausgeglichen werden könnten.

 

Die OTS empfiehlt der HMRC, die Grenze für Bruttomieteinnahmen von Vermietern für die Zwecke von MTD für die Einkommensteuer zumindest mittelfristig auf über 10.000 £ anzuheben, um die Belastung für Vermieter zu verringern.

 

Zusätzlich zum vorherigen Update empfiehlt das OTS der HMRC, umfassende und detaillierte Leitlinien zur praktischen Umsetzung von MTD für Steuerzahler und Steuerberater rechtzeitig vor dem Stichtag für die Implementierung von MTD zu veröffentlichen. Derzeit sind nur wenige Leitlinien verfügbar, und diese enthalten widersprüchliche Informationen.

 

Die OTS empfiehlt, Vermieter nicht zur Einhaltung der MTD-Vorgaben für die Einkommensteuer zu verpflichten, bis die wichtigsten Punkte von der HMRC und verschiedenen Softwareanbietern, die an der erfolgreichen Umsetzung der digitalen Steuererklärung beteiligt sind, geklärt sind. Zudem muss ausreichend Zeit für die Erprobung neuer Systeme eingeplant werden, bevor diese flächendeckend eingeführt werden.

 

Wenn Ihnen die Informationen in diesem Artikel gefallen haben, lesen Sie doch als Nächstes Treuhandvereinbarung oder zum Thema Erbschaftssteuer auf Immobilien

 

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