Haben Sie die Frist für die Selbsteinschätzung 2025 verpasst? Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten Min

00

Sek .

Ihre Steuererklärung in 3 einfachen Schritten für nur 175 £ zzgl. MwSt. Jetzt anrufen oder eine E-Mail schreiben!
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Ein vollständiger Leitfaden für die Vermietungskampagne

Wie Sie Mieteinnahmen gegenüber der britischen Steuerbehörde HMRC im Rahmen der Kampagne „Vermietete Immobilien“ offenlegen können

erzielt Mieteinnahmen und diese dem Finanzamt (HMRC) nicht gemeldet haben – sei es aus ehrlichem Versehen oder weil Sie dies schon länger vorhatten –, bietet Ihnen die Kampagne „Let Property Campaign“ des HMRC die Möglichkeit, dies nachzuholen. Die gute Nachricht: Wenn Sie jetzt handeln, können Sie die drohenden Strafen reduzieren und eine möglicherweise belastende spätere Prüfung vermeiden.

Bei UK Landlord Taxhelfen wir Vermietern täglich, genau solche Situationen zu meistern. Egal, ob Sie eine einzelne Immobilie oder ein kleines Portfolio vermieten – dieser Leitfaden erklärt Ihnen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen korrekt angeben und wie wir Ihnen den Prozess so einfach und stressfrei wie möglich gestalten können.

Was ist die Kampagne „Let Property“?

Die Let Property Campaign (LPC) ist eine laufende Initiative der britischen Steuerbehörde HMRC, die sich an einzelne Vermieter richtet, die zu wenig Steuern auf ihre Mieteinnahmen gezahlt haben.

Es richtet sich speziell an Personen, die Wohnimmobilien vermietet haben, ohne die Einnahmen vollständig anzugeben – sei es absichtlich oder unabsichtlich. Anstatt darauf zu warten, erwischt zu werden, können Vermieter diese Kampagne nutzen, um sich freiwillig zu melden, etwaige Steuerrückstände offenzulegen und dadurch oft von reduzierten Strafen zu profitieren.

Für wen ist die Kampagne geeignet?

Wenn Sie jemals eine Wohnimmobilie in Großbritannien vermietet haben und glauben, dass Sie möglicherweise nicht alle Ihre Mieteinnahmen angegeben haben, ist diese Kampagne wahrscheinlich für Sie geeignet.

Sie sind teilnahmeberechtigt, wenn Sie Folgendes haben:

  • Vermieten Sie eine einzelne Anlageimmobilie
  • Sie haben eine geerbte Immobilie vermietet
  • Sie sind ausgezogen und haben Ihr ehemaliges Zuhause vermietet
  • Vermieten Sie ein Ferienhaus oder eine Unterkunft im Airbnb-Stil
  • Vermieten Sie eine Immobilie an Familie oder Freunde mit Rabatt
  • Ich habe eine Immobilie in Großbritannien vermietet, während ich im Ausland lebte
  • Er erzielte in einem Steuerjahr Mieteinnahmen von über 1.000 £ und gab diese nicht an

Hinweis: Diese Kampagne richtet sich an Privatpersonen – nicht an Unternehmen oder Stiftungen. Sollte dies auf Sie zutreffen, beraten wir Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Muss ich meine Mieteinnahmen angeben?

Diese Frage hören wir ständig – und die Antwort ist nicht immer einfach. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die Sie beachten sollten:

  • Mieteinnahmen von weniger als 1.000 £ pro Jahr?
    Dann fallen Sie möglicherweise unter die „Immobilienfreigrenze“ und müssen sich nicht registrieren oder melden.
  • Jahreseinkommen zwischen 1.000 und 2.500 Pfund?
    Dann sollten Sie sich an die britische Steuerbehörde HMRC wenden, um zu klären, ob Sie es angeben müssen.
  • Mehr als 2.500 £ pro Jahr?
    Dann müssen Sie sich mit ziemlicher Sicherheit für die Selbstveranlagung registrieren und Ihre Mieteinnahmen angeben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie einzuordnen sind, können wir Ihnen helfen, das herauszufinden.

Wie der Offenlegungsprozess funktioniert

Die Nutzung der Let Property Campaign ist einfacher, als viele Vermieter erwarten. So funktioniert es Schritt für Schritt:

1. Benachrichtigen Sie die HMRC

Sie müssen die britische Steuerbehörde HMRC formell darüber informieren, dass Sie eine Offenlegung vornehmen möchten. Dies erfolgt online über den digitalen Offenlegungsdienst der HMRC. Nach Ihrer Benachrichtigung haben Sie 90 Tage Zeit, Ihre vollständige Offenlegung einzureichen.

2. Sammeln Sie Ihre Zahlen

Während dieser Zeit müssen Sie Folgendes berechnen:

  • Ihre gesamten Mieteinnahmen
  • Zulässige Ausgaben (Reparaturen, Vermietungsgebühren, Hypothekenzinsen usw.)
  • Steuerschuld für jedes relevante Jahr
  • Alle aufgelaufenen Zinsen

Dies kann in einigen Fällen bis zu 20 Jahre zurückdatiert werden – aber nicht jeder muss so weit zurückgehen.

3. Reichen Sie Ihre Offenlegung ein

Sobald Sie alles berechnet haben, senden Sie die vollständige Offenlegung an HMRC – zusammen mit einer Zahlung oder einem Antrag auf einen Zahlungsplan.

4. Bezahle, was du schuldest

Wenn Sie nicht sofort den vollen Betrag zahlen können, akzeptiert die britische Steuerbehörde HMRC in der Regel angemessene Zahlungspläne. Wichtig ist, dass Sie transparent und proaktiv vorgehen.

5. Warten Sie auf die Antwort der britischen Steuerbehörde (HMRC)

In den meisten Fällen akzeptiert die britische Steuerbehörde HMRC Ihre Angaben ohne weitere Fragen – insbesondere, wenn sie vollständig und korrekt sind.

Welche Strafen drohen Ihnen?

Einer der größten Vorteile der Let Property Campaign sind die reduzierten Strafen. Wenn Sie sich freiwillig melden, ist die britische Steuerbehörde HMRC wahrscheinlich deutlich kulanter.

Das erwartet Sie:

  • Unachtsamkeitsfehler: Die Strafen können bis zu 10 % der geschuldeten Steuer betragen.
  • Vorsätzliche Nichtoffenlegung: Die Strafen können auf bis zu 35 % steigen, sind aber immer noch geringer als wenn man wartet, bis man entdeckt wird.
  • Wenn die britische Steuerbehörde HMRC Sie zuerst kontaktiert: Die Strafen können bis zu 100 % betragen, und in seltenen Fällen drohen Ihnen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Der Weg über das LPC ist bei weitem der sicherere und kostengünstigere.

Was passiert, wenn Sie es nicht offenlegen?

Die britische Steuerbehörde HMRC ermittelt aktiv Vermieter, die ihre Mieteinnahmen nicht angegeben haben. Sie nutzt dafür ein System namens Connect, das Daten aus folgenden Quellen abgleicht:

  • Grundbuchamt
  • Vermietungsagenten
  • Grundsteuerbescheide
  • Hypothekenanträge
  • Online-Vermietungsanzeigen (z. B. Rightmove, Airbnb)

Wenn die Angaben der britischen Steuerbehörde (HMRC) von Ihren Angaben abweichen, kann dies zu einer Untersuchung führen. Sobald dies geschieht, entfällt die Möglichkeit, das LPC-Programm zu nutzen und von reduzierten Strafen zu profitieren.

Wie weit zurück muss man gehen?

Dies hängt von der Art der Auslassung ab:

  • Bis zu 4 Jahre für einfache Fehler
  • Bis zu 6 Jahre , wenn der Fehler fahrlässig war
  • Bis zu 20 Jahre , wenn die britische Steuerbehörde HMRC davon ausgeht, dass die Unterlassung vorsätzlich war.

Wir helfen Ihnen dabei, zu bestimmen, wie weit Sie zurückgehen müssen – und stellen sicher, dass Sie nicht mehr einbeziehen als nötig.

Kann ich in Raten zahlen?

Ja. Die britische Steuerbehörde HMRC versteht, dass eine vollständige Vorauszahlung nicht immer möglich ist.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines realistischen Zahlungsplans im Rahmen Ihrer Offenlegung. Offenheit und Zahlungsbereitschaft führen in der Regel zu einer flexibleren Vereinbarung.

Wie die britische Vermietersteuer helfen kann

Mit der Let Property Campaign haben wir Hunderten von Vermietern geholfen, von Erstkäufern von Mietwohnungen über unfreiwillige Vermieter bis hin zu ausländischen Investoren.

So können wir Sie unterstützen:

  • Klarheit darüber, ob Sie Angaben machen müssen.
    Wir werden Ihre Situation prüfen und Ihnen mitteilen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Genaue Steuerberechnungen
    Wir helfen Ihnen bei der Berechnung von Mieteinnahmen, Ausgaben, Zinsen und der fälligen Steuer.
  • Professionelle Einreichung bei der britischen Steuerbehörde HMRC
    Wir füllen die Offenlegung für Sie aus und reichen sie ein.
  • Bei Bedarf verhandeln wir Zahlungspläne.
    Wir setzen uns in Ihrem Namen mit der britischen Steuerbehörde (HMRC) in Verbindung, um die Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.
  • Unterstützung während des gesamten Prozesses
    Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten, Anfragen der britischen Steuerbehörde (HMRC) zu bearbeiten und Ihnen Sicherheit zu geben.

Und wir helfen Ihnen nicht nur dabei, die Vergangenheit zu bereinigen – wir sorgen auch dafür, dass Sie für die Zukunft bestens gerüstet sind.

 

Simon Thandi

Verwandte Blogbeiträge

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
© UKLandlordTax.co.uk 2026

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.

Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA