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Fragen Sie Simon: Antworten auf Ihre Fragen zur Grundsteuer

Wenn sich das Team für Vermietersteuerangelegenheiten in Großbritannien trifft – heutzutage virtuell –, tauschen wir uns unter anderem über die Fragen aus, die unsere Mandanten stellen.

Es ist eine großartige Möglichkeit, zu verstehen, was die Immobilienbesitzer in Großbritannien beschäftigt, und eine Möglichkeit, unser Wissen zu teilen.

Manchmal, wenn Kevin oder ich die Antwort nicht wissen, müssen wir sogar in den Steuerhandbüchern der britischen Steuerbehörde (HMRC) nachschlagen – was wir natürlich insgeheim sehr gerne tun.

Hier sind einige aktuelle Fragen, die mir besonders interessant erschienen, zusammen mit den klarsten Antworten, die ich geben kann, unter Einbeziehung des Teams.

Das erste Thema betrifft ein Lieblingsthema von mir, nämlich die abzugsfähigen Ausgaben.

F: Ich bin Handwerker – kann ich die Arbeitszeit für Arbeiten an einer Wohnimmobilie, die mir gehört und die ich vermiete, geltend machen?

Die einfache Antwort lautet: Nein, nicht unter den meisten Umständen.

Und selbst wenn Sie es täten, brächte es wahrscheinlich nicht viel Nutzen.

Zunächst gilt der Grundsatz, dass Reparaturen am Objekt zwar steuerlich absetzbar sind, Arbeiten zur Wertsteigerung jedoch nicht. Wertsteigerungen umfassen beispielsweise Anbauten oder die Modernisierung der Küche – also Maßnahmen, die den Wert der Immobilie grundlegend erhöhen. Das bedeutet: Sofern Ihre Arbeiten nicht lediglich Reparaturen und Aufräumarbeiten zwischen den Mietern beinhalten, haben Sie von vornherein keine Chance auf eine Kostenerstattung.

Nehmen wir beispielsweise an, Sie sind Stuckateur und möchten Schäden an den Wänden reparieren, die ein ausziehender Mieter verursacht hat. In diesem Fall könnten Sie die Arbeiten ausführen, sich selbst im Namen Ihres Stuckateurbetriebs eine Rechnung stellen und die Zahlung anschließend als Betriebsausgabe geltend machen. Aber warum der Aufwand? Sie müssen diese Zahlung als Teil Ihrer Einkünfte aus Ihrem Stuckateurbetrieb versteuern, es ergibt sich also kein besonderer Vorteil.

Darüber hinaus müssen Sie auch Zeit für die Bearbeitung von Unterlagen und Zahlungen aufwenden – und denken Sie daran, niemandes Zeit ist kostenlos

Wenn Sie beispielsweise gemeinsam mit einem Familienmitglied eine oder mehrere Immobilien besitzen, kann es sinnvoll sein, Ihre Arbeitszeit formell in Rechnung zu stellen, um alles übersichtlich zu halten. Allerdings bietet dies keine steuerlichen Vorteile. Unterm Strich liegt die eigentliche Ersparnis meiner Meinung nach darin, dass Sie niemanden für die Arbeit bezahlen oder Zeit für deren Überwachung aufwenden müssen.

Ich persönlich wäre damit schon zufrieden.

F: Welche anderen Einkünfte muss ich als nichtansässiger Vermieter außer den Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie angeben?

Wir erhalten viele verschiedene Versionen dieser Frage von Vermietern, die im Ausland leben und Immobilien in Großbritannien vermieten.

Der springende Punkt ist, dass die Leute nicht sicher sind, ob sie ihr Gesamteinkommen, einschließlich dessen, was sie durch Arbeit in einem anderen Land verdienen, angeben müssen oder nur das, was sie in Großbritannien verdienen.

Die Antwort ist relativ einfach: Wenn Sie in Ihrem Wohnsitzland Steuern auf Ihr Erwerbseinkommen zahlen, müssen Sie diese nicht erneut in Großbritannien entrichten. Ihre britische Steuererklärung muss daher nur Ihr gesamtes in Großbritannien erzieltes Einkommen umfassen.

Für die große Mehrheit der Vermieter von Einzelimmobilien, die nicht in den Niederlanden wohnen und mit denen wir zusammenarbeiten, ist das recht einfach. Sie nehmen beispielsweise in den Niederlanden eine Stelle an, behalten aber vernünftigerweise ihre Wohnung in Birmingham und vermieten sie.

Sie zahlen Einkommensteuer an die niederländische Regierung und deklarieren die Mieteinnahmen in einer separaten britischen Steuererklärung. Fertig.

Manchmal ist es natürlich komplizierter – manche Menschen haben mehrere Einkommensquellen in Großbritannien, oder ihr steuerlicher Wohnsitz kann umstritten sein.

Grundsätzlich gilt: Je genauer Ihre Angaben sind, desto korrekter können wir Ihre britische Steuererklärung einreichen. Teilen Sie uns alle relevanten Informationen mit, und wir kümmern uns um alles, damit Ihre Steuerlast nicht höher ausfällt als nötig und eventuelle Rückfragen des Finanzamts (HMRC) frühzeitig erkannt und bearbeitet werden können.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Allerschlimmste, was man tun kann, darin besteht, keine Steuererklärung für seine Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Großbritannien beim britischen Finanzamt (HMRC) einzureichen.

Wenn Sie Ihre Immobilie über einen Makler vermieten und nicht beim Finanzamt (HMRC) registriert sind, ist der Makler gesetzlich verpflichtet, die Steuer in Höhe des Grundsteuersatzes von der gezahlten Miete einzubehalten. Wenn Sie keinen Makler beauftragen, kann dieser den Mieter direkt anschreiben und ihn bitten, quasi als Steuereintreiber zu fungieren – was unter Umständen für alle Beteiligten sehr unangenehm sein kann.

F: Ist es ratsam, sich für Steuerberatung direkt an die britische Steuerbehörde HMRC zu wenden?

Wer so viel mit der britischen Steuerbehörde HMRC zu tun hat wie ich, entwickelt großen Respekt vor deren Arbeit, und ich habe den Umgang mit ihnen immer als angenehm und professionell empfunden.

Gleichzeitig besteht für sie absolut kein Anreiz, Ihnen bei der Suche nach Steuervorteilen zu helfen oder Ihre Steuerlast zu senken – der Fiskus ist nicht Ihr Freund!

Das gilt insbesondere dann, wenn Ihre Steuerangelegenheiten durcheinandergeraten sind und Sie diese nun in Ordnung bringen möchten.

Seien wir ehrlich, so etwas kommt vor, besonders wenn man von der Sicherheit des Lohnsteuerabzugs in die komplexe Welt der Selbstveranlagung und mehrerer Einkommensquellen wechselt.  Manchmal ist den Leuten einfach nicht bewusst, dass sie ihre neuen Mieteinnahmen versteuern müssen. Vielleicht spielt auch ein bisschen Wunschdenken eine Rolle.

Unabhängig von der Situation ist es immer ratsam, vor dem Gang zum Finanzamt einen Steuerberater zu konsultieren. Wir können schnell einen Handlungsplan entwickeln und eine Verhandlungsgrundlage für die Begleichung ausstehender oder zu niedrig gezahlter Steuern schaffen. Anschließend vertreten wir Sie in diesem Gespräch und helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen.

Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns noch heute unter 0800 907 8633, per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular.

Wenn Sie diesen Artikel informativ fanden, lesen Sie doch auch unseren eng verwandten Artikel darüber, wie Vermieter einen guten Vermietungsagenten auswählen können.

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