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35 Buy-to-Let-Kosten, die Sie geltend machen müssen

Wenn Sie Vermieter sind oder es werden möchten, ist es wichtig zu wissen, welche Ausgaben Sie von Ihren Mieteinnahmen absetzen können. Allerdings sind nicht alle Kosten steuerlich absetzbar, und es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen. Weitere Informationen zu diesen Ausgaben finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber zur Immobiliensteuer.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Liste von 35 Buy-to-Let-Kosten, die Sie geltend machen können, wenn sie Ihnen entstehen.

Buchhaltungsgebühren

Verwaltungskosten

Werbung
Pannenschutz
Geschäftliche Nutzung von Home
Investitionsausgaben
Kapitalertragsteuer
Gemeindesteuer
Einlagensicherungssystem
Elektrozertifikat / Energieausweis
Findergebühr
Eigentumsgrundstück
Gaszertifikat
Grundrente
Pacht
Anwaltskosten
Maklergebühren
Verluste
Kilometerstand
Hypothek – Nur Zinsen
Gebühr für die Hypothekenvermittlung
Gebühren des Hypothekenmaklers
Sonstige Ausgaben
Weitere angebotene Dienstleistungen
Energiekosten
Zulage für Immobilieneinkünfte
Gebäudeversicherung
Tarife
Zimmerzuschuss
Marketingausgaben, einschließlich Videobearbeitung
Reparaturen und Wartung
Ersatzteile
Servicegebühren
Reisekosten
Bewertungsgebühren

 

 

Eine Liste aller in diesem Leitfaden ausführlicher behandelten Themen finden Sie unten. Wenn Sie auf einen dieser Links klicken, gelangen Sie zum entsprechenden Abschnitt, in dem die einzelnen Ausgabenarten genauer erläutert werden.

Zinsen und sonstige Finanzierungskosten

Reparaturen und Wartung

Rechts-, Management- und Buchhaltungskosten

Versicherung

Mietpreise und Gemeindesteuer

Dienstleistungen

Reisekosten

Werbung

Verwaltungskosten

Sonstige Ausgaben

 

Ausgaben, die von den Mieteinnahmen abgezogen werden können

Grundsätzlich gilt, dass die Ausgaben vollständig und ausschließlich für die Vermietungstätigkeit verwendet werden müssen. Die Regeln sind genau dieselben wie für ein Handelsunternehmen. Bei Mietobjekten sind die Hauptausgaben:

 

Zinsen und sonstige Finanzierungskosten

Zinsen und Bearbeitungsgebühren für Kredite, die zum Kauf der Immobilie aufgenommen wurden, sind für Gewerbeimmobilien und möblierte Ferienwohnungen absetzbar. Dies gilt bis zum 5. April 2017 auch für Wohnimmobilien. Bei einem Annuitätendarlehen sind nur die Zinsen, nicht die gesamten Tilgungsraten, absetzbar. Wenn Sie ein separates Bankkonto für Ihr Immobiliengeschäft führen, können auch die Bankgebühren geltend gemacht werden.

Ab dem 6. April 2020 sind Zinsen bei der Gewinnermittlung im Vermietungsgeschäft nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern werden stattdessen mit 20 % steuerlich abgesetzt. Für Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz (20 %) ändert sich nichts an ihrer Steuerlast. Bei einem höheren Steuersatz ist dies jedoch der Fall.

Gewerbeimmobilien und möblierte Ferienwohnungen sind von den Vorschlägen nicht betroffen.

 

Reparaturen und Wartung

Reparaturen am Objekt können geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um eine wertsteigernde Maßnahme handelt. Wenn Sie vor der Vermietung selbst in dem Objekt gewohnt haben, gelten die vor der Vermietung durchgeführten Arbeiten als Instandhaltung aufgrund der privaten Nutzung und nicht als vermietungsbedingt. Vergessen Sie nicht, gegebenenfalls die Kosten für die Gasanlagenprüfung anzugeben.

 

Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie oder Gebühren für den ursprünglichen Mietvertrag (sofern dieser länger als ein Jahr läuft) sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind hingegen Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Mietvertrags, einem befristeten Mietverhältnis von weniger als einem Jahr, der Räumung von Mietern, der Mieteinziehung oder Verwaltungsgebühren sowie Buchhaltungskosten.

 

Versicherung

Es ist wichtig, dass Sie die Immobilie versichern, damit die Prämie für Gebäude und/oder Inventar geltend gemacht werden kann. Prämien für Lebensversicherungen sind nicht erstattungsfähig.

 

Mietpreise und Gemeindesteuer

Bei Wohnungen kann eine Grundmiete anfallen. Normalerweise zahlt der Mieter die Grundsteuer oder die Gemeindesteuer. Sollten Ihnen jedoch Kosten entstehen oder Leerstandszeiten eintreten, in denen Sie diese Kosten tragen müssen, können Sie diese geltend machen.

 

Dienstleistungen

Sollten Sie Nebenkosten oder Gebühren für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung zahlen, z. B. Strom in Gemeinschaftsbereichen, sollten diese geltend gemacht werden. Handelt es sich um eine möblierte Ferienwohnung, müssen Sie voraussichtlich Strom, Gas, Wasser, Fernsehgebühren, Telefon und weitere Nebenkosten bezahlen.

 

Reisekosten

Fahren Sie zur Immobilie, um Instandhaltungsarbeiten durchzuführen oder Probleme mit den Mietern zu klären? Dann sollten Sie die Fahrtkosten geltend machen. Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen, können Sie entweder eine Kilometerpauschale von üblicherweise 45 Pence pro Meile oder die tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen. In letzterem Fall müssen Sie jedoch alle Belege aufbewahren. Die Kosten müssen angemessen sein: Wenn Sie beispielsweise in London wohnen und eine Woche Urlaub in Cornwall machen, ist ein kurzer Besuch von zehn Minuten, um nach dem Rechten zu sehen, keine Geschäftsreise!

Werbung

Wenn Sie für die Mietersuche werben müssen, können Sie diese Kosten geltend machen.

 

Verwaltungskosten

Dazu gehören Porto, Büromaterial, Telefonkosten und sonstige Verwaltungskosten. Die Regelungen zur Geltendmachung der Nutzung der Wohnung als Arbeitszimmer haben sich zum 6. April 2013 geändert. Entweder muss eine aufwendige Berechnung zur Begründung der Kosten vorgelegt werden, oder es können je nach den im Büro geleisteten Arbeitsstunden folgende Kosten geltend gemacht werden.

Eine Gebühr für die Nutzung Ihres Hauses als Büro ist wahrscheinlich nur dann gerechtfertigt, wenn Sie selbst mehrere Immobilien verwalten. 

Sonstige Ausgaben

Die Lizenzgebühr für Mehrfamilienhäuser ist beispielsweise absetzbar. Auch alle anderen Ausgaben, die ausschließlich und vollständig im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft anfallen, können geltend gemacht werden.

Eine vollständige Liste der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Kosten finden Sie in unserem kostenlosen Grundsteuerleitfaden. Alternativ können Sie bei uns unsere Vermieter-Tabelle anfordern, die eine Liste aller 35 Kostenpunkte beim Kauf einer vermieteten Immobilie mit einer detaillierten Erläuterung der einzelnen Kostenpunkte enthält.

Wenn Ihnen dieser Artikel über die absetzbaren Kosten für Buy-to-Let-Immobilien gefallen hat, lesen Sie doch als Nächstes den Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum 2021/22 oder über den Kauf von Immobilien über eine Kapitalgesellschaft

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