Haben Sie die Frist für die Selbsteinschätzung 2025 verpasst? Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten Min

00

Sek .

Ihre Steuererklärung in 3 einfachen Schritten für nur 175 £ zzgl. MwSt. Jetzt anrufen oder eine E-Mail schreiben!
00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Meldung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für 2020/21

Die Frist für die Online-Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2020/21 ist der 31. Januar 2022. Falls Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt haben, müssen Sie dies dem Finanzamt (HMRC) in Ihrer Erklärung mitteilen. Es gibt spezielle Seiten für die Angabe Ihrer Mieteinkünfte.

Beträgt Ihr Einkommen aus Vermietung und Verpachtung 1.000 £ oder weniger?

Der Freibetrag für Mieteinnahmen beträgt 1.000 £. Das bedeutet, dass Sie die britische Steuerbehörde (HMRC) nicht informieren müssen, wenn Ihre Mieteinnahmen im Steuerjahr 2020/21 1.000 £ oder weniger betrugen. Sollten Sie jedoch einen Verlust erlitten haben, empfiehlt es sich, das Formular auszufüllen, um diesen Verlust künftig geltend machen zu können.

Wenn Ihre Mieteinnahmen mehr als 1.000 £ betragen, Ihre Ausgaben aber weniger als 1.000 £, können Sie den Freibetrag geltend machen und bei der Berechnung Ihres Gewinns 1.000 £ abziehen, anstatt Ihre tatsächlichen Ausgaben abzuziehen.

Vermietest du ein Zimmer in deinem Haus über Rent-a-room?

Wenn Sie ein möbliertes Zimmer in Ihrem eigenen Haus vermieten, müssen Sie die Einnahmen gemäß der Regelung zur Zimmervermietung nicht dem Finanzamt melden, sofern diese unter 7.500 £ liegen. Gleiches gilt, wenn Sie die Einnahmen mit anderen teilen und Ihr Anteil unter 3.750 £ liegt. Wie bei der Einkommensfreigrenze für Immobilien können Sie die Steuererleichterung anstelle der tatsächlichen Ausgaben bei der Gewinnermittlung abziehen, wenn Ihre Mieteinnahmen die Freigrenze übersteigen.

Immobilieneinkommensgeschäft

Alle vermieteten Immobilien, die sich im Besitz derselben Person oder Personen in Großbritannien befinden (mit Ausnahme von möblierten Ferienwohnungen), gelten als Vermietungsgewerbe. Gewinn und Verlust werden für das gesamte Unternehmen und nicht für jede einzelne Immobilie berechnet. Das bedeutet, dass Sie die gesamten Ausgaben von den gesamten Mieteinnahmen abziehen. Es ist nicht erforderlich, die Ausgaben jeder einzelnen Immobilie zuzuordnen. Die Einnahmen und Ausgaben werden auf den Seiten für Vermietungseinkünfte Ihrer Steuererklärung (SA 105) angegeben. Beachten Sie: Wenn Sie Wohnimmobilien vermieten, können Sie Zinsen und Finanzierungskosten nicht absetzen. Stattdessen erhalten Sie eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % Ihrer Zins- und Finanzierungskosten. Die Zins- und Finanzierungskosten tragen Sie in Feld 44 ein. Falls Sie noch nicht abgesetzte Finanzierungskosten aus Vorjahren haben, tragen Sie diese in Feld 45 ein.

Möblierte Ferienwohnungen

Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung möblierter Ferienwohnungen werden separat in den Feldern 5 bis 19 erfasst. Im Gegensatz zur Vermietung von Wohnraum sind Zinsen und Finanzierungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie können bei der Gewinnermittlung für Ihr Ferienwohnungsgeschäft vollständig abgezogen werden.

Falls Sie Covid-19-Unterstützungszahlungen erhalten haben, wie z. B. Zuschüsse für Kleinunternehmenssteuern oder Zuschüsse für das Gastgewerbe und die Freizeitbranche, müssen Sie diese ebenfalls angeben.

Eine vollständige Liste der absetzbaren Ausgaben finden Sie in unserem kostenlosen Grundsteuerleitfaden.

Wenn Sie eine dringende Frage haben und schnell eine Antwort benötigen, kontaktieren Sie uns unter 0800 907 8633 , per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular .

Wenn Sie diesen Artikel informativ fanden, lesen Sie doch auch unseren eng verwandten Artikel über den Kauf einer Immobilie über eine Kapitalgesellschaft oder unseren Leitfaden zur Vermeidung der Stempelsteuer bei einer Anlageimmobilie .

Verwandte Blogbeiträge

Haben Sie eine Frage an unsere Steuerexperten für Vermieter?

Wenn Sie Fragen oder Sorgen bezüglich Ihrer Grundsteuer haben, kontaktieren Sie uns. Unser gesamtes Team berät Sie gerne, insbesondere wenn wir Menschen wie Ihnen zu mehr Sicherheit verhelfen können.
© UKLandlordTax.co.uk 2026

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.

Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA