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Rechner für die walisische Grunderwerbsteuer (LTT)

Beim Kauf einer Wohnimmobilie in Wales im Wert von über 225.000 £ kann die Grunderwerbsteuer (Land Transaction Tax, LTT) anfallen. Die LTT ist eine Steuer, die vom Käufer eines Gebäudes oder Grundstücks in Wales (Eigentum oder Pacht) an die walisische Steuerbehörde (Welsh Revenue Authority) entrichtet wird. Bei jedem Kauf oder jeder Pacht einer Immobilie ist diese Steuer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags zu entrichten. In Wales wurde die Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax, SDLT) im April 2018 durch die Grunderwerbsteuer (LTT) ersetzt, während die SDLT in England und Nordirland weiterhin gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es einige Unterschiede zwischen der Grunderwerbsteuer (LTT) und der Grunderwerbsteuer (SDLT) gibt. So ist beispielsweise die Freigrenze für die LTT höher als für die SDLT, und in Wales gibt es keine Steuererleichterungen für Erstkäufer. Außerdem gelten für die SDLT und die LTT unterschiedliche Fristen für die Einreichung und Zahlung der Steuer: 14 Tage für die SDLT und 30 Tage für die LTT.

Um zu ermitteln, wie viel LTT Sie voraussichtlich zahlen müssen, verwenden Sie bitte den untenstehenden Rechner, um den Betrag auf der Grundlage des Kaufpreises der Immobilie, die Sie erwerben möchten, zu berechnen.

Bitte beachten Sie, dass der folgende Rechner und die Erläuterungen lediglich allgemeinen Informationszwecken dienen und nicht als Beratung verstanden werden sollten. Obwohl wir uns bemühen, die Richtigkeit dieser Informationen zu gewährleisten, sind sie möglicherweise nicht aktuell oder vollständig oder gelten nur für bestimmte Arten von Wohnimmobilien in Wales.

 

 

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Steuerangelegenheiten als Vermieter haben, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0800 907 8633 , per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk oder über unser Online-Kontaktformular, um mit einem unserer spezialisierten Steuerberater zu sprechen.

Wenn Ihnen dieser Rechner hilfreich war, probieren Sie doch als Nächstes unseren Zinszahlungs-Hypothekenrechner oder unseren Grunderwerbsteuer-Rechner .

Simon Thandi

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