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Verständnis der aufgeschobenen Gegenleistung für die Kapitalertragsteuer (KESt)

Beim Verkauf eines Unternehmens oder Vermögenswerts ist es üblich, dass der Verkaufspreis zukünftige Zahlungen umfasst – diese werden als aufgeschobene Gegenleistung bezeichnet. Aus Sicht der Kapitalertragsteuer hängt die steuerliche Behandlung dieser Zahlungen davon ab, ob die Beträge bestimmbar (zum Verkaufszeitpunkt bekannt oder berechenbar) oder nicht bestimmbar (unsicher oder leistungsabhängig) sind.

Dieser Leitfaden erläutert die Auswirkungen auf die Kapitalertragsteuer bei aufgeschobener Gegenleistung und wie sich unterschiedliche Strukturen auf Ihre Steuerposition auswirken.

Was ist eine aufgeschobene Gegenleistung?

Unter aufgeschobener Gegenleistung versteht man, dass ein Teil des Verkaufserlöses erst nach dem Abschlussdatum eingeht. Dies kommt häufig bei Unternehmensverkäufen vor, bei denen der Käufer eine Vorauszahlung leistet und anschließend eine oder mehrere Raten erhält – typischerweise gekoppelt an Gewinn-, Umsatz- oder andere Leistungsziele.

Bestimmbare vs. nicht bestimmbare Gegenleistung

Feststellbare Gegenleistung

  • Definition: Der Betrag kann zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet oder ermittelt werden – auch wenn die Zahlung erst später erfolgt.
  • Steuerliche Behandlung: Der volle Betrag wird im Jahr der Veräußerung besteuert.
  • Beispiel: Ein Verkauf beinhaltet eine Vorauszahlung von 100.000 £ zuzüglich 5 % des Umsatzes für das am 31. März endende Geschäftsjahr. Auch wenn der Umsatz noch nicht bekannt ist, ist er messbar – daher werden alle Erlöse als bestimmbar behandelt.

Wichtiger Hinweis: Für das Risiko von Zahlungsausfall oder Zahlungsverzug wird kein Rabatt gewährt. Sollte sich der Betrag später als uneinbringlich erweisen, kann innerhalb von vier Jahren nach Eintritt der Uneinbringlichkeit eine Entlastung gemäß § 48 TCGA 1992 in Anspruch genommen werden.

Zahlung der Kapitalertragsteuer in Raten

Ist die Gegenleistung bestimmbar und wird sie über einen bestimmten Zeitraum gezahlt, § 280 TCGA 1992 den Verkäufern, die Zahlung der Kapitalertragsteuer in Raten zu beantragen – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Zahlungen beginnen frühestens am Entsorgungsdatum
  • Die Zahlungen erstrecken sich über mehr als 18 Monate
  • Die Zahlungen dauern auch nach dem regulären Steuerfälligkeitsdatum an

Die Raten werden mit dem niedrigeren Wert von 50 % des jeweiligen erhaltenen Betrags oder der verbleibenden Kapitalertragsteuer berechnet. Die Steuer muss jedoch spätestens bis zu einem der folgenden Zeitpunkte vollständig entrichtet sein:

  • Datum der letzten Zahlung
  • Acht Jahre nach dem regulären Fälligkeitstermin

Beispiel: Ratenzahlungsentlastung in der Praxis

Joan verkauft ihr Unternehmen für 5 Millionen Pfund, zahlbar in zehn halbjährlichen Raten. Es fallen Kapitalertragsteuern in Höhe von 900.000 Pfund an. Die Steuer wird auf die mit den Zahlungseingängen abgestimmten Raten verteilt, was den Cashflow erleichtert und die Steuerbelastung an das Einkommen angleicht.

Nicht bestimmbare Gegenleistung (Earn-Outs)

Definition

Die Höhe des Betrags kann zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht festgelegt werden. Dies trifft typischerweise auf erfolgsabhängige Zahlungen oder Earn-outs zu.

Steuerliche Behandlung

  • Der Anspruch auf künftige Zahlungen wird zum Zeitpunkt der Veräußerung bewertet und in die Berechnung der Kapitalertragsteuer einbezogen.
  • Jede später tatsächlich eingegangene Zahlung wird als Teilveräußerung des Rechts behandelt.
  • Gewinne oder Verluste entstehen aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Zahlungen und dem Anteil der ursprünglichen Bewertung.

Wichtiger Aspekt:

Eine korrekte Bewertung des Rechts von Anfang an ist unerlässlich. Eine Überbewertung kann zu einer (möglicherweise nicht rückerstattungsfähigen) Steuernachzahlung führen. Eine Unterbewertung könnte später zu zusätzlichen steuerpflichtigen Gewinnen führen.

Und wie sieht es mit den Hilfsmaßnahmen aus?

  • Die Steuererleichterung bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (Business Asset Disposal Relief, BADR) kann für die erstmalige Veräußerung, nicht aber für spätere Veräußerungen des Earn-out-Rechts, gelten.
  • Wenn zukünftige Zahlungen an eine Beschäftigung oder laufende Leistungen geknüpft sind, besteht das Risiko, dass die britische Steuerbehörde HMRC sie als Arbeitsentgelt neu einstuft – und sie somit der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen anstatt der Kapitalertragsteuer unterliegt.

Beispiel: Kapitalertragsteuer auf nicht bestimmbare aufgeschobene Zahlungen

Dennis verkauft sein Unternehmen für 700.000 £ im Voraus zuzüglich 10 % des Umsatzes über die nächsten zwei Jahre. Er bewertet die erfolgsabhängigen Rechte mit 500.000 £ und weist in seiner Steuererklärung für 2023/24 einen Erlös von 1,2 Mio. £ aus.

Zukünftige Zahlungen führen zu Teilveräußerungen:

  • Erhält er im nächsten Jahr 260.000 £, berechnet er einen Gewinn oder Verlust, indem er einen Teil der Basiskosten von 500.000 £ zuweist.
  • Fällt die Schlusszahlung unter den Erwartungen aus, kann er einen Kapitalverlust realisieren – hat aber keinen Anspruch auf die Steuererleichterung nach § 48. Stattdessen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verlustrücktrag nach § 279A-D in Betracht kommen.

Aufgeschobene Kaufpreise erhöhen die Komplexität der Kapitalertragsteuerplanung. Unabhängig davon, ob die Zahlungen fest oder unsicher sind, müssen Verkäufer ihre Steuerposition sorgfältig prüfen und Folgendes verstehen:

  • Wann die Kapitalertragsteuer fällig wird
  • Ob eine Ratenzahlungserleichterung gilt
  • Falls CGT-Vergünstigungen (z. B. BADR) verfügbar sind
  • Wie man Earn-out-Bewertungen handhabt, um zukünftige Steuerüberraschungen zu vermeiden

Professionelle Beratung ist unerlässlich – insbesondere dann, wenn die zukünftigen Zahlungen erheblich sind oder leistungsabhängig strukturiert sind.

Benötigen Sie Hilfe bei der Regelung von aufgeschobener Gegenleistung und Kapitalertragsteuer?
Sprechen Sie mit einem Steuerberater, um Ihren Verkauf effizient zu strukturieren und unbeabsichtigte Verbindlichkeiten zu vermeiden.

Simon Thandi

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