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Beim Verkauf eines Unternehmens oder Vermögenswerts ist es üblich, dass der Verkaufspreis zukünftige Zahlungen umfasst – diese werden als aufgeschobene Gegenleistung bezeichnet. Aus Sicht der Kapitalertragsteuer hängt die steuerliche Behandlung dieser Zahlungen davon ab, ob die Beträge bestimmbar (zum Verkaufszeitpunkt bekannt oder berechenbar) oder nicht bestimmbar (unsicher oder leistungsabhängig) sind.
Dieser Leitfaden erläutert die Auswirkungen auf die Kapitalertragsteuer bei aufgeschobener Gegenleistung und wie sich unterschiedliche Strukturen auf Ihre Steuerposition auswirken.
Unter aufgeschobener Gegenleistung versteht man, dass ein Teil des Verkaufserlöses erst nach dem Abschlussdatum eingeht. Dies kommt häufig bei Unternehmensverkäufen vor, bei denen der Käufer eine Vorauszahlung leistet und anschließend eine oder mehrere Raten erhält – typischerweise gekoppelt an Gewinn-, Umsatz- oder andere Leistungsziele.
Wichtiger Hinweis: Für das Risiko von Zahlungsausfall oder Zahlungsverzug wird kein Rabatt gewährt. Sollte sich der Betrag später als uneinbringlich erweisen, kann innerhalb von vier Jahren nach Eintritt der Uneinbringlichkeit eine Entlastung gemäß § 48 TCGA 1992 in Anspruch genommen werden.
Ist die Gegenleistung bestimmbar und wird sie über einen bestimmten Zeitraum gezahlt, § 280 TCGA 1992 den Verkäufern, die Zahlung der Kapitalertragsteuer in Raten zu beantragen – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Die Raten werden mit dem niedrigeren Wert von 50 % des jeweiligen erhaltenen Betrags oder der verbleibenden Kapitalertragsteuer berechnet. Die Steuer muss jedoch spätestens bis zu einem der folgenden Zeitpunkte vollständig entrichtet sein:
Joan verkauft ihr Unternehmen für 5 Millionen Pfund, zahlbar in zehn halbjährlichen Raten. Es fallen Kapitalertragsteuern in Höhe von 900.000 Pfund an. Die Steuer wird auf die mit den Zahlungseingängen abgestimmten Raten verteilt, was den Cashflow erleichtert und die Steuerbelastung an das Einkommen angleicht.
Die Höhe des Betrags kann zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht festgelegt werden. Dies trifft typischerweise auf erfolgsabhängige Zahlungen oder Earn-outs zu.
Eine korrekte Bewertung des Rechts von Anfang an ist unerlässlich. Eine Überbewertung kann zu einer (möglicherweise nicht rückerstattungsfähigen) Steuernachzahlung führen. Eine Unterbewertung könnte später zu zusätzlichen steuerpflichtigen Gewinnen führen.
Dennis verkauft sein Unternehmen für 700.000 £ im Voraus zuzüglich 10 % des Umsatzes über die nächsten zwei Jahre. Er bewertet die erfolgsabhängigen Rechte mit 500.000 £ und weist in seiner Steuererklärung für 2023/24 einen Erlös von 1,2 Mio. £ aus.
Zukünftige Zahlungen führen zu Teilveräußerungen:
Aufgeschobene Kaufpreise erhöhen die Komplexität der Kapitalertragsteuerplanung. Unabhängig davon, ob die Zahlungen fest oder unsicher sind, müssen Verkäufer ihre Steuerposition sorgfältig prüfen und Folgendes verstehen:
Professionelle Beratung ist unerlässlich – insbesondere dann, wenn die zukünftigen Zahlungen erheblich sind oder leistungsabhängig strukturiert sind.
Benötigen Sie Hilfe bei der Regelung von aufgeschobener Gegenleistung und Kapitalertragsteuer?
Sprechen Sie mit einem Steuerberater, um Ihren Verkauf effizient zu strukturieren und unbeabsichtigte Verbindlichkeiten zu vermeiden.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA