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Abgabefrist für die Selbsteinschätzung 2025: 31. Januar 2026. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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Es ist Mitte Dezember und Sie sollten Ihre Steuererklärung bereits erledigt haben

Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist zwar der 31. Januar 2021, aber das heißt nicht, dass Sie bis dahin mit der Abgabe warten sollten. Wenn Sie Vermieter sind und noch keine Steuererklärung abgegeben haben, sollten Sie dies jetzt tun.

Wann haben Sie sich zum ersten Mal gedacht: „Ich sollte meine Steuererklärung wirklich mal machen“? Wahrscheinlich im Sommer, oder? Und vermutlich steht sie auch jetzt noch ganz oben auf Ihrer To-do-Liste, jetzt, wo Weihnachten näher rückt.

Da wir uns hauptberuflich mit Steuererklärungen beschäftigen, wissen wir nur allzu gut, dass die Leute oft, entgegen ihrer besseren Einsicht, am Ende doch alles mit anpacken müssen.

Tatsächlich veröffentlicht die britische Steuerbehörde HMRC eine praktische statistische Übersicht, die zeigt, wie häufig es vorkommt, die Steuererklärung in letzter Minute oder, schlimmer noch, nach Ablauf der Frist einzureichen.

Die aktuellsten Statistiken vom Februar dieses Jahres zeigen Folgendes für das Steuerjahr 2018/19:

  • 958.000 Steuerzahler haben die Abgabefrist verpasst
  • 702.000 Steuerzahler reichten ihre Steuererklärung am 31. Januar selbst ein
  • 26.000 Personen haben ihre Steuererklärungen in der allerletzten Stunde des 31. Januars abgegeben.

Warum reichen die Leute ihre Steuererklärungen nicht früher ein?

Aus Gesprächen mit Hunderten von Mandanten im Laufe der Jahre wissen wir nur allzu gut, warum so oft die Einreichung erst in letzter Minute erfolgt.

Zunächst einmal fürchten sich Vermieter, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, oft davor, sich mit dem notorisch unzuverlässigen Selbstveranlagungsportal der britischen Steuerbehörde HMRC und mit der HMRC selbst auseinandersetzen zu müssen.

Sie leben in ständiger Angst davor, einen Fehler zu machen – zu wenig Steuern zu zahlen, zu viel zu zahlen, die falschen Kästchen anzukreuzen und in Schwierigkeiten zu geraten.

Wie es bei jeder unangenehmen Aufgabe so ist, schieben sie sie immer wieder auf.

Das gilt insbesondere für unfreiwillige Vermieter, die sich bis zum Erwerb ihrer ersten Wohnung oder ihres ersten Hauses nie mit der Steuererklärung auseinandersetzen mussten. Für sie wurden die Steuern einfach über das Lohnsteuerabzugsverfahren von ihrem Gehalt abgezogen, und damit war die Sache erledigt.

Andere, die erfahrener sind und vielleicht mehr Mietobjekte besitzen, sind trotz bester Absichten einfach zu beschäftigt. Das kommt besonders häufig bei Unternehmern vor, für die Immobilien nur eine von vielen Einkommensquellen darstellen.

Wer ein oder sogar mehrere Unternehmen führt und nebenbei noch eine Familie hat, für die es schwierig sein kann, Zeit zum Konzentrieren zu finden. Vielleicht ist das der Grund, warum jedes Jahr rund 3.000 Menschen ihre Steuererklärung am Weihnachtstag selbst einreichen.

Zu unseren Aufgaben als Buchhalter gehört es auch, solche Dinge von vornherein zu vermeiden, indem wir unseren Mandanten die nötige praktische Unterstützung bieten, um das Problem frühzeitig zu lösen.

Theoretisch könnten Sie Ihre persönliche Steuererklärung jederzeit nach Beginn des neuen Steuerjahres am 6. April einreichen.

Das ist für die meisten Leute noch etwas zu früh, aber wir ermutigen unsere Mandanten natürlich, ihre Unterlagen so früh wie möglich einzureichen – und wir helfen ihnen dabei.

Unsere Vorgehensweise bei Steuererklärungen für Vermieter

Zunächst stellen wir sicher, dass der Prozess so einfach und transparent wie möglich ist:

  1. Wir geben Ihnen einen kleinen Anstoß und erinnern Sie an die Abgabetermine.

Wir wissen, dass niemand gern belästigt oder verfolgt wird, deshalb halten wir es einfach – zunächst genügt eine kurze E-Mail oder Nachricht von Ihrem Ansprechpartner bei UK Landlord Tax. Wir werden Sie im Laufe des Jahres noch einige Male daran erinnern.

  1. Wir teilen Ihnen mit, was wir benötigen.

Wir können wettbewerbsfähige Preise anbieten, weil wir auf Effizienz setzen. Deshalb kommunizieren wir mit unseren Kunden immer klar und deutlich, welche Unterlagen wir zu welchem ​​Zeitpunkt benötigen. Das spart viel unnötigen Aufwand und unnötige Hektik.

  1. Sie stellen Ihre Unterlagen zusammen, idealerweise in elektronischer Form, und senden sie uns zu.

Je ordentlicher und umfassender Ihre Finanzunterlagen sind, desto besser. Kunden, die schon länger mit uns zusammenarbeiten, sind darin meist sehr gut, weil sie wissen, wie einfach das alles sein kann.

  1. Wir stellen alle notwendigen Nachfragen.

Wir werden Ihre Angaben schnellstmöglich prüfen und etwaige Lücken, potenzielle Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren. Anschließend melden wir uns mit konkreten Fragen bei Ihnen, um den Prozess voranzutreiben.

  1. Wir ermitteln Steuererleichterungen und -vergünstigungen.

Jetzt kommt der spannende Teil – so senken wir Ihre Steuerlast und sparen Ihnen Geld. Hier zahlt es sich besonders aus, gut organisiert zu sein und genügend Zeit einzuplanen. Denn je mehr Zeit wir haben, desto genauer können wir Ihre Steuererklärung prüfen und Dinge entdecken, die Ihnen oder Ihrem vorherigen Steuerberater vielleicht entgangen sind.

  1. Wir bereiten Ihre Steuererklärung zur Genehmigung vor.

Wir führen alle Schritte zusammen, berechnen die Steuern, füllen die Formulare der britischen Steuerbehörde (HMRC) aus und teilen Ihnen das Endergebnis zur Genehmigung mit.

  1. Wir reichen es in Ihrem Namen bei der britischen Steuerbehörde (HMRC) ein.

Sobald Sie mit Ihrer Steuererklärung zufrieden sind, klicken Sie auf „Absenden“. Es ist ein wirklich gutes Gefühl, das jedes Jahr bis beispielsweise September erledigt zu haben.

  1. Wir kümmern uns um alle routinemäßigen Nachfragen der britischen Steuerbehörde HMRC.

Dies ist ein weiterer guter Grund, Ihre Steuererklärung so früh wie möglich einzureichen: Sollte die britische Steuerbehörde HMRC Fragen oder Anmerkungen zu Ihrer Steuererklärung haben, haben wir genügend Zeit, diese zu klären.

Weitere Vorteile einer frühzeitigen Steuerrückerstattung

Der größte Vorteil einer frühzeitigen Einreichung ist die Möglichkeit zur Planung.

Denken Sie daran: Sie müssen Ihre Steuerschuld nicht sofort bei Abgabe Ihrer Steuererklärung begleichen. Wenn Sie Monate im Voraus wissen, wie hoch Ihre Steuerschuld ausfallen wird, können Sie entsprechend planen und sparen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig abgeben, erhalten Sie in der Regel auch eine eventuell zustehende Steuerrückerstattung früher.

Unsere Mandanten profitieren außerdem von einem Rabatt auf ihre Gebühren, wenn sie ihre Unterlagen vor Beginn der Hochsaison, also von November bis Januar, einreichen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung schnell, einfach und Anfang nächsten Jahres erledigt haben möchten, kontaktieren Sie uns unter 0800 907 8633 , per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular .

Wenn Ihnen dieser Artikel hilfreich war, schauen Sie sich doch auch unseren Beitrag darüber an, wie Sie als Vermieter Aufzeichnungen führen sollten.

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