Tage
Stunden
Minuten Min
Sek .
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Laut einem neuen Bericht des Office for Tax Simplification (OTS) sind die derzeitigen Kapitalertragsteuersätze (CGT) zu komplex und sollten an die Einkommensteuersätze angeglichen werden – was könnte das für Vermieter bedeuten?
Die Kapitalertragsteuer ist seit Jahren ein politisches Streitthema. Immobilienbesitzer und -investoren betrachten sie als Strafsteuer. Andere hingegen sehen darin eine Möglichkeit, Steuererhöhungen gezielt für die relativ Wohlhabenden durchzusetzen.
Angesichts der Tatsache, dass die Regierung derzeit großzügig Geld ausgibt, um Unternehmen und die Wirtschaft im Zuge der anhaltenden Coronavirus-Krise zu stützen, könnte eine Erhöhung der Kapitalertragsteuer eine der Möglichkeiten sein, mit denen der Finanzminister die Kosten decken will?
Wir erwarten von ihm im nächsten Frühjahr, etwa im März, einen vollständigen Haushaltsplan, in dem der Plan der Regierung zur Deckung der gigantischen Schulden dargelegt wird, die sie im Jahr 2020 infolge der Pandemie angehäuft hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Zeitpunkt des OTS-Berichts sinnvoll:
Das OTS wurde vom damaligen Schatzkanzler George Osborne gegründet, der den Auftrag hatte, Wege zu finden, das britische Steuersystem zu vereinfachen.
Im Juli 2020 bat Rishi Sunak das OTS , sich insbesondere mit der Kapitalertragsteuer zu befassen, und sagte:
„Ich wünsche mir, dass diese Überprüfung Möglichkeiten zur Vereinfachung der Besteuerung von steuerpflichtigen Gewinnen aufzeigt und Empfehlungen dazu gibt… Insbesondere interessiere ich mich für Vorschläge des OTS zum System der Freibeträge, Ausnahmen, Vergünstigungen und zur Behandlung von Verlusten im Rahmen der Kapitalertragsteuer sowie für die Wechselwirkungen bei der Besteuerung von Gewinnen im Vergleich zu anderen Einkommensarten.“
In Großbritannien beträgt die Kapitalertragsteuer 10 % bzw. 20 % für die meisten steuerpflichtigen Vermögenswerte und 18 % bzw. 28 % für Wohnimmobilien, die nicht als Hauptwohnsitz dienen – einschließlich Mietobjekten.
In England, Nordirland und Wales beträgt die Einkommensteuer hingegen 20 %, 40 % bzw. 45 %, abhängig vom Einkommen.
Die OTS erklärte in ihrem Bericht , dass…
„Die unterschiedlichen Steuersätze können die Entscheidungsfindung in Unternehmen und Familien verzerren und schaffen einen Anreiz für Steuerzahler, ihre Angelegenheiten so zu gestalten, dass Einkünfte faktisch als Kapitalgewinne umqualifiziert werden. Die meisten Gewinne konzentrieren sich auf relativ wenige Steuerzahler, die zudem tendenziell flexibler über den Zeitpunkt der Veräußerung ihrer Vermögenswerte entscheiden. Dies kann bedeuten, dass sie im Verhältnis weniger Steuern auf ihr Gesamteinkommen und ihre Gewinne zahlen als andere.“
Darin wird argumentiert, dass eine Angleichung der Kapitalertragsteuersätze an die Einkommensteuersätze dem Finanzministerium jährlich zusätzliche 14 Milliarden Pfund einbringen könnte, was sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf 70 Milliarden Pfund summieren würde.
Der größte Teil dieses zusätzlichen Einkommens käme natürlich von Personen, die mehr als eine Immobilie besitzen, seien es Zweitwohnungsbesitzer, Airbnb-Vermieter oder private Vermieter.
Die OTS hat außerdem vorgeschlagen, den jährlichen Freibetrag für die Kapitalertragsteuer von 12.300 £ zu senken und als Alternative beispielsweise einen Schwellenwert von 5.000 £ genannt.
Bei diesem Niveau würden doppelt so viele Menschen Kapitalertragsteuer zahlen.
Das Wichtigste vorab: Der Kanzler muss den Vorschlägen des Berichts nicht folgen. Die endgültige Entscheidung liegt bei ihm.
Tatsächlich legt die Erfahrung nahe, dass er, wenn es genügend Proteste gibt – insbesondere von der Art von Menschen, deren Stimmen seine Partei bei der nächsten Wahl gewinnen möchte –, diese wahrscheinlich entweder ignorieren oder einen Kompromiss aushandeln wird.
Gleichzeitig wissen wir, dass er nach Wegen sucht, einen Teil der 210 Milliarden Pfund, die für Corona-Hilfen ausgegeben wurden, zurückzufordern. Da die Kapitalertragsteuer nur eine relativ kleine Anzahl von Steuerzahlern betrifft – etwa eine Viertelmillion Menschen –, könnte sie als vergleichsweise leichtes Ziel angesehen werden.
Sollte die Änderung jedoch in Kraft treten, wird dies einen erheblichen Rückschlag für Vermieter bedeuten.
Schon vor der Coronavirus-Pandemie hatte die Regierung die Steuer für Vermieter faktisch erhöht, und zwar um Folgendes:
Darüber hinaus gilt seit dem 6. April 2020, dass die zu entrichten ist nach Abschluss des Verkaufs einer Wohnimmobilie
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen würde die Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Mietobjekten für Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz von 18 % auf 20 % steigen. Das mag sich nicht so anhören, ist aber ein erheblicher Anstieg.
Die Steuerzahler mit höherem Einkommen werden es allerdings besonders spüren, da die Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Anlageimmobilien von 28 % auf 40 % gestiegen ist.
Für Steuerzahler mit dem höchsten Steuersatz beträgt der neue Satz 45 % – was in den kommenden Jahren potenziell zu einer Erhöhung der Kapitalertragsteuer um 60 % führen kann.
Jetzt bleibt uns allen nichts anderes übrig, als abzuwarten, was der Schatzkanzler entscheidet – und vielleicht, wenn Sie möchten, schreiben Sie an Ihren örtlichen Abgeordneten.
Selbstverständlich werden wir dies genau beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.
Sollte der Schatzkanzler die Empfehlungen in ihrer jetzigen Form annehmen, stehen wir unseren Mandanten im Bereich der britischen Vermietersteuer zur Seite, um sie im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Steuersätze über ihre Optionen zu beraten.
Generell haben wir uns jedoch stets dafür ausgesprochen, dem Verkaufsdrang zu widerstehen. Mietimmobilien bleiben eine hervorragende langfristige Investition, und höhere Kapitalertragsteuersätze würden dies nur noch verstärken.
Sprechen Sie mit uns über die Kapitalertragsteuer und den Verkauf von Mietobjekten unter 0800 907 8633, per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, lesen Sie doch die steuerlichen Vorteile der Airbnb-Vermietung als Nächstes
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA