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Für britische Staatsbürger, die in portugiesische Immobilien investieren, kann es eine Herausforderung sein, die Feinheiten der steuerlichen Auswirkungen zu verstehen. Beide Länder haben spezifische Steuerregeln und -verfahren, deren Überschneidung den Prozess kompliziert und schwer verständlich macht. Dieser ausführliche Leitfaden soll Ihnen helfen, sich im Dschungel der Steuerpflichten beider Länder zurechtzufinden.
Meldepflicht: Wenn Sie in Großbritannien wohnen und Ihren Wohnsitz dort haben, müssen Sie alle Ihre weltweiten Einkünfte und Gewinne, einschließlich solcher aus dem Verkauf von Immobilien in Portugal, der britischen Steuerbehörde (HMRC) melden. Dies erfolgt durch Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung.
Vermeidung von Doppelbesteuerung: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stellt sicher, dass Sie nicht doppelt auf dasselbe Einkommen oder denselben Gewinn besteuert werden. Wenn Sie Ihre Kapitalertragsteuer (KESt) bereits in Portugal beglichen haben, wird Ihnen dieser Betrag in Großbritannien angerechnet.
Portugal
Berechnungsgrundlage: Ihr steuerpflichtiger Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises.
Steuersätze: Als Nichtansässiger werden Sie, wenn Sie aus der EU oder dem EWR stammen, in der Regel mit 19 % besteuert. Für Nichtansässige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten beträgt der Steuersatz 24 %.
Mögliche Abzüge: Sie können verschiedene Kosten abziehen, beispielsweise Anwaltskosten und Ausgaben für Immobilienverbesserungen (hierfür benötigen Sie jedoch Belege wie Quittungen für die durchgeführten Arbeiten). Darüber hinaus kann eine Inflationsanpassung Ihren Gewinn mindern.
Ausnahmen: Für Einwohner der EU und des EWR besteht eine Kapitalertragsteuerbefreiung für den Hauptwohnsitz. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkaufen und den Erlös in einen neuen Hauptwohnsitz innerhalb der EU/des EWR reinvestieren. Die Situation nach dem Brexit könnte jedoch die Anwendbarkeit dieser Befreiung für Einwohner des Vereinigten Königreichs verändern.
Grundlage für die Besteuerung: Ähnlich wie in Portugal wird der Gewinn ermittelt, indem vom Verkaufspreis der Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten (wie Anwalts-, Stempel- und Maklergebühren) abgezogen werden.
Steuerklassen: Es gibt zwei Hauptsteuersätze – 18 % und 28 %. Ihr Steuerzahlerstatus, ob Sie dem Grundsteuersatz oder dem höheren Steuersatz angehören, bestimmt den Steuersatz, zu dem Sie besteuert werden.
Weitere Überlegungen: Falls ein Teil Ihres Gewinns dem höheren Steuersatz von 28 % unterliegt, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Kapitalertragsteuer in Großbritannien entrichten.
Weltweite Erklärung: Ihre weltweiten Einkünfte, einschließlich derer aus portugiesischem Immobilienbesitz, müssen im Vereinigten Königreich deklariert werden.
Zeitlicher Ablauf: Während in Großbritannien üblicherweise eine 60-tägige Meldefrist für Immobilienverkäufe gilt, bilden Immobilienverkäufe in Portugal eine Ausnahme. Dort müssen Sie den Verkauf in Ihrer Einkommensteuererklärung für das betreffende Steuerjahr angeben.
Holen Sie sich Expertenrat: Die Navigation zwischen den Steuersystemen zweier Länder kann eine Herausforderung sein. Die Beauftragung eines Steuerberaters, insbesondere eines, der mit dem britischen und dem portugiesischen Steuersystem vertraut ist, kann von unschätzbarem Wert sein.
Bleiben Sie informiert: Steuergesetze und -abkommen können sich ändern. Sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten, insbesondere im Hinblick auf die laufenden Brexit-Dialoge, ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Steuervorteile optimal zu nutzen.
Dokumentation: Führen Sie stets sorgfältige Aufzeichnungen über alle mit der Immobilie verbundenen Transaktionen, Verbesserungen und Kosten. Dies kann für die Prüfung von Ansprüchen und Abzügen von entscheidender Bedeutung sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorstellung, die Steuerpflichten in zwei Ländern zu verstehen, zwar zunächst überwältigend erscheinen mag, ein systematisches Vorgehen und fachkundige Beratung den Prozess jedoch vereinfachen und dazu beitragen können, dass Sie sowohl gesetzeskonform als auch steuereffizient handeln.
Sollten Leser weitere Fragen zum Thema Steuern haben, wenden Sie sich bitte an das Team von UK Landlord Tax unter der Telefonnummer 01902 711370 oder per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk.
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Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
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West Midlands
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