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Die steuerlichen Auswirkungen und Meldepflichten für britische Staatsbürger, die eine Immobilie in Italien verkaufen, können komplex sein. Dieser Leitfaden soll Klarheit in diesem Thema schaffen.
Für im Vereinigten Königreich ansässige Personen umfasst die globale Besteuerung sowohl im Vereinigten Königreich erzielte Einkünfte als auch alle im Ausland erzielten Gewinne oder Einkünfte. Das bedeutet:
Veräußert ein im Vereinigten Königreich ansässiger Mensch einen Vermögenswert, wie beispielsweise eine Immobilie in Italien, muss diese Transaktion auch im Vereinigten Königreich der britischen Steuerbehörde HMRC gemeldet werden.
Die Meldung dieses Verkaufs erfolgt über die Einkommensteuererklärung, ein jährliches Dokument, in dem natürliche Personen ihre Einkünfte und Gewinne angeben.
Wichtig ist, dass zwischen dem Vereinigten Königreich und Italien ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dieses stellt sicher, dass Einzelpersonen nicht in beiden Ländern Steuern für dasselbe Vermögen oder Einkommen zahlen müssen. Falls Sie nach dem Immobilienverkauf bereits Kapitalertragsteuer in Italien entrichtet haben, gewährt Ihnen das Vereinigte Königreich eine Steuergutschrift in Höhe dieses Betrags. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerlast im Vereinigten Königreich effektiv auf die Differenz zwischen dem britischen und dem italienischen Kapitalertragsteuersatz.
Sollte der britische Kapitalertragsteuersatz niedriger sein als der italienische Satz, ist keine zusätzliche Steuer an die britische Steuerbehörde HMRC zu entrichten.
In beiden Ländern wird eine Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien erhoben, jedoch unterscheiden sich die Art und Weise und die Höhe der Steuer.
Italienische Kapitalertragsteuer für Nichtansässige:
Der steuerpflichtige Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis der Immobilie.
Für Nichtansässige aus der EU oder dem EWR gilt in der Regel ein Steuersatz von 19 %, während für Personen von außerhalb dieser Region ein höherer Steuersatz von 24 % gilt.
Abzugsmöglichkeiten:
Mit dem Verkauf verbundene Rechtskosten.
Dokumentationsbasierte Kosten für die Immobilienrenovierung.
Inflationsbereinigung.
Für Einwohner von EU- und EWR-Ländern besteht ein weiterer Vorteil. Seit 2015 können sie unter Umständen von der Kapitalertragsteuer befreit werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Italien verkaufen und mit dem Erlös einen anderen Hauptwohnsitz erwerben. Die jüngsten Änderungen im Zuge des Brexit könnten diesen Vorteil für britische Einwohner in den kommenden Jahren jedoch einschränken.
Die britische Sichtweise auf die Kapitalertragsteuer:
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis der Immobilie. Davon können die mit der Transaktion verbundenen Kosten wie Anwaltsgebühren, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer abgezogen werden.
Je nachdem, ob Sie einem höheren oder niedrigeren Steuersatz unterliegen, können die Kapitalertragsteuersätze 18 % oder 28 % betragen.
Für ein detailliertes Verständnis und die Berechnung von Kapitalgewinnen im Vereinigten Königreich beachten Sie bitte Folgendes:
So berechnen Sie Ihre Kapitalertragsteuer – Steuer für Vermieter in Großbritannien
Für Einwohner des Vereinigten Königreichs muss der Kapitalgewinn aus dem Verkauf als Teil des weltweiten Kapitalgewinns der britischen Steuerbehörde HMRC ausdrücklich gemeldet werden.
Italienische Immobilien müssen zwar nicht innerhalb von 60 Tagen gegenüber der britischen Steuerbehörde HMRC gemeldet werden, es ist jedoch ratsam, sie in der jährlichen britischen Einkommensteuererklärung anzugeben.
Der Verkauf italienischer Immobilien durch britische Staatsbürger ist mit zahlreichen steuerlichen Aspekten und Meldepflichten verbunden. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, insbesondere bei internationalen Vermögenswerten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und alle verfügbaren Abzüge und Freibeträge optimal zu nutzen.
Sollten Leser weitere Fragen zum Thema Steuern haben, wenden Sie sich bitte an das Team von UK Landlord Tax unter der Telefonnummer 01902 711370 oder per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk.
Wenn Sie diesen Artikel informativ fanden, etwas über die Stempelsteuer bei der Übertragung von Eigentum an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder über die Übertragung von Immobilien an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Nächstes
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA