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Britischer Staatsbürger verkauft Immobilie in Zypern

Wenn ein Einwohner Großbritanniens eine Immobilie in Zypern verkaufen möchte, sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die steuerliche Behandlung und die Meldepflichten im Zusammenhang mit einem solchen Verkauf.

 

1. Meldepflicht gegenüber der britischen Steuerbehörde HMRC: Ist sie für einen Immobilienverkauf in Zypern erforderlich?

Die Grundregel:

Wenn Sie sowohl in Großbritannien ansässig als auch dort ansässig sind, unterliegt Ihr weltweites Einkommen, einschließlich Kapitalgewinnen, der britischen Besteuerung. Das bedeutet, dass der Verkauf einer Immobilie in Zypern der britischen Steuerbehörde (HMRC) gemeldet werden muss.

Entlastung von der Doppelbesteuerung:

Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Zypern stellt sicher, dass Privatpersonen nicht doppelt auf dasselbe Einkommen oder dieselben Gewinne Steuern zahlen. Die praktische Folge: Die in Zypern gezahlte Kapitalertragsteuer wird mit der gegebenenfalls im Vereinigten Königreich fälligen Kapitalertragsteuer verrechnet.

Wichtiger Aspekt:

Unterschiedliche Kapitalertragsteuersätze in Großbritannien und Zypern können unter Umständen zu zusätzlichen Steuerzahlungen in Großbritannien führen. Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden der Kapitalertragsteuer in den beiden Ländern ist ein detailliertes Verständnis beider Systeme unerlässlich.

 

2. Ein genauerer Blick auf die Kapitalertragsteuer in Zypern für Nichtansässige:

Bestimmungsfaktoren der Zinssätze:

EU- und EWR-Bürger: 19% Kapitalertragsteuersatz.

Personen außerhalb der EU/des EWR: 24 % Kapitalertragsteuersatz.

Der Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis) ist der zu versteuernde Betrag. Allerdings stehen Ihnen bestimmte Abzüge zu, darunter:

Anwaltskosten

Dokumentationsgestützte Kosten für umfangreiche Immobilienrenovierungen

Eine inflationsbedingte Zulage

Vorteilhafte Befreiung:

Seit 2015 konnten EU- und EWR-Bürger, die im Rahmen von Steuerabkommen mit Zypern lebten, beim Verkauf ihres Hauptwohnsitzes eine Steuerbefreiung für Kapitalertragsteuer in Anspruch nehmen. Der Haken? Die Entwicklungen nach dem Brexit könnten dazu führen, dass diese Befreiung für Einwohner des Vereinigten Königreichs nicht mehr gilt.

 

3. Ein Einblick in den britischen Kapitalertragsteuermechanismus:

Ermittlung des Gewinns:

Ihr steuerpflichtiger Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, bereinigt um die damit verbundenen Kosten und Ausgaben.

Für die verbleibenden Grundsteuersätze im Zusammenhang mit der Einkommensteuer: 18 %

Jeder Betrag, der den vorgenannten Bereich überschreitet: 28 %

Falls Ihre Gewinne dem Steuersatz von 28 % unterliegen, müssen Sie mit zusätzlichen Kapitalertragsteuerzahlungen in Großbritannien rechnen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der britischen Kapitalertragsteuer finden Sie in diesem ausführlichen Leitfaden [Link zur Ressource].

4. Verfahren zur Meldung des Verkaufs:

Voraussetzungen für die Deklaration:

Als in Großbritannien ansässige und wohnhafte Person sind Sie verpflichtet, den Verkauf Ihrer Immobilie in Zypern als Teil Ihres weltweiten Kapitalgewinns anzugeben.

Meldezeitplan:

Anders als bei Immobilien in Großbritannien muss ein Immobilienverkauf in Zypern nicht innerhalb von 60 Tagen dem britischen Finanzamt (HMRC) gemeldet werden. Stattdessen muss der Verkauf in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Schlussbetrachtung:

Die komplexen steuerlichen Auswirkungen eines Immobilienverkaufs im Ausland zu durchschauen, kann eine Herausforderung sein. Ziehen Sie daher immer einen Steuerberater hinzu, um die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

Sollten Leser weitere Fragen zum Thema Steuern haben, wenden Sie sich bitte an das Team von UK Landlord Tax unter der Telefonnummer 01902 711370 oder per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk.

Wenn Sie diesen Artikel informativ fanden, lesen Sie doch als Nächstes etwas über die spanische Kapitalertragsteuer oder Immobilienverluste .

Simon Thandi

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