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In den letzten Jahren gab es zahlreiche Änderungen, die sich auf die Rentabilität von Mietobjekten für Vermieter ausgewirkt haben. Neben der geänderten steuerlichen Behandlung von Hypothekenzinsen haben auch Zinserhöhungen und steigende Preise in der Lieferkette Vermieter so stark belastet, dass Gewinne gesunken oder sogar Verluste entstanden sind.
Ökonomen gehen überwiegend davon aus, dass die Zinsen kurz- bis mittelfristig sinken und die Inflation deutlich zurückgehen wird. Sollten sich diese Prognosen bewahrheiten, dürften die derzeitigen Verluste einiger Vermieter nur vorübergehend sein. Um wieder Gewinne zu erzielen, wäre jetzt ein günstiger Zeitpunkt, die steuerliche Behandlung von Verlusten aus vermieteten Immobilien zu prüfen. Insbesondere, da sich die aktuellen Verluste künftig positiv auswirken können. Ein klares Verständnis der steuerlichen Nutzungsmöglichkeiten von Verlusten könnte einige Vermieter überzeugen, auf bessere Zeiten zu warten.
Ausgangspunkt ist die Betonung, dass bei der Betrachtung von Verlusten unterschiedliche Vermietungsarten unterschieden werden müssen:
Bei britischen Wohnimmobilien kann ein Jahresverlust (betroffen sind eine oder mehrere Immobilien derselben Kategorie) mit zukünftigen Gewinnen aus diesen Immobilien verrechnet werden. Enthält der Verlust Abschreibungen, besteht die Möglichkeit, ihn mit dem Gesamteinkommen des laufenden oder des Folgejahres zu verrechnen. Im letzteren Fall tritt diese Art von Verlust jedoch nur in Ausnahmefällen auf und unterliegt der Begrenzung der Einkommensteuerabzüge. Beträgt der Verlust im Steuerjahr 2023/24 beispielsweise 5.000 £, kann er bis zur vollständigen Nutzung vorgetragen werden. Stammt ein Teil des Verlustes aus Abschreibungen, kann dieser Teil mit anderen Einkünften der Jahre 2023/24 oder 2024/25 verrechnet werden. Wird die Vermietung der Immobilie eingestellt, verfallen alle nicht genutzten Verluste.
Verluste aus der Vermietung möblierter Ferienwohnungen können nur dann mit künftigen Einnahmen aus dieser Vermietung verrechnet werden. In diesem Zusammenhang werden Aktivitäten im Vereinigten Königreich und im Ausland getrennt behandelt.
Verluste aus sonstigen britischen Immobilien werden mit ähnlichen Mietobjekten aus demselben Zeitraum und gegebenenfalls auch mit Mietobjekten aus der Vermietung von Wohnimmobilien verrechnet. Nicht genutzte Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen und können dort mit Mietobjekten aus der Vermietung von sonstigen Immobilien und/oder Wohnimmobilien verrechnet werden.
Auslandsvermietungen müssen analog zu Vermietungen im Vereinigten Königreich kategorisiert werden (siehe oben). Möblierte Ferienwohnungen im Europäischen Wirtschaftsraum werden dabei als separates Geschäft betrachtet. Der Verlustausgleich und -vortrag erfolgen nach der gleichen Methode wie bei Vermietungen im Vereinigten Königreich.
Wenn sich der wirtschaftliche Druck für Vermieter verringert und die Gewinne zurückkehren, wird die Verfügbarkeit von Verlustvorträgen aus dieser schwierigen Zeit zweifellos eine willkommene Senkung der Steuerlast bedeuten.
Sollten Leser unsicher sein, welche Verluste in ihrem Fall infrage kommen und wie diese genutzt werden können, bitten wir Sie, sich für ein erstes Gespräch mit uns in Verbindung zu setzen.
Bei Fragen zu Immobilienverlusten wenden Sie sich bitte an UK Landlord Tax unter der Telefonnummer 01902 711370 oder per E-Mail an enquiries@uklandlordtax.co.uk.
Wir hoffen, dass Sie diesen Artikel informativ fanden. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, könnten Sie als Nächstes auch den walisischen Stempelsteuer-Rechner oder alles über die Besteuerung von Mieteinnahmen in Großbritannien .
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
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