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Wenn Sie Einkünfte aus Grundstücken und Immobilien erzielen, können Sie möglicherweise die Immobilienfreigrenze in Anspruch nehmen. Diese Freigrenze kann auf verschiedene Weise genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis:
Steuerbefreiung
Ausgaben unter 1.000 £
Gemeinsam genutztes Eigentum
Wenn Ihre Mieteinnahmen unter 1.000 £ liegen, können Sie diese Einnahmen dank des Mietfreibetrags steuerfrei beziehen. Sofern Ihre Einnahmen unter den Freibetrag fallen, müssen Sie dies dem Finanzamt (HMRC) nicht melden. Die Inanspruchnahme des Freibetrags kann jedoch ungünstig sein, wenn Ihre Mieteinnahmen zwar unter 1.000 £ liegen, Ihre Ausgaben aber über 1.000 £, sodass Sie einen Verlust erleiden. In diesem Fall würde der Verlust verloren gehen. Um den Verlust zu sichern, müssen Sie dem Finanzamt (HMRC) Ihre Einnahmen und Ausgaben in Ihrer Steuererklärung detailliert angeben.
Da der Verlust jedoch nur mit zukünftigen Gewinnen aus demselben Immobiliengeschäft verrechnet werden kann, lohnt sich die Geltendmachung des Verlustes möglicherweise kaum, wenn Sie erwarten, dass Ihre zukünftigen Einnahmen 1.000 £ übersteigen. In diesem Fall können Sie stattdessen die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen und sich so den Aufwand für die Ermittlung des Verlustes ersparen.
Der Immobilienfreibetrag kann auch dann vorteilhaft sein, wenn Ihre Einkünfte aus Immobilien über 1.000 £ liegen, Ihre Ausgaben jedoch unter 1.000 £. In diesem Fall profitieren Sie zwar nicht von der Steuerbefreiung, können aber stattdessen den Immobilienfreibetrag von 1.000 £ von Ihrem zu versteuernden Gewinn abziehen. Dies führt zu einem günstigeren Ergebnis.
Wendy erzielt Einnahmen von 3.000 £ aus der Vermietung einer Wohnung. Ihre Nebenkosten belaufen sich auf 600 £. Nach den üblichen Regeln beträgt ihr zu versteuernder Gewinn 2.400 £. Sie kann jedoch den Immobilienfreibetrag geltend machen und somit 1.000 £ anstelle ihrer tatsächlichen Kosten von 600 £ absetzen. Dadurch reduziert sich ihr zu versteuernder Gewinn auf 2.000 £.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum an einer Immobilie kann jeder Eigentümer den Immobilienfreibetrag für seinen Anteil an den Mieteinnahmen geltend machen. Liegt dieser unter 1.000 £, sind die Einnahmen steuerfrei und müssen nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Übersteigt der Betrag 1.000 £, kann der Freibetrag anstelle der tatsächlichen Ausgaben abgezogen werden, sofern dies vorteilhaft ist. Eine vollständige Liste der abzugsfähigen Ausgaben für Mieteinnahmen finden Sie in unserem kostenlosen Leitfaden zur Immobiliensteuer.
Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, schauen Sie sich doch auch unseren Beitrag zur Kapitalertragsteuer für Nichtansässige oder unseren Leitfaden zum Kauf von Immobilien über eine Kapitalgesellschaft .
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
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Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA