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Offshore- und Nicht-UK-Unternehmen, die Immobilien in Großbritannien besitzen

Wenn Sie Immobilien über eine nicht-britische Firma besitzen, dient Ihnen dieser Artikel als wertvolle Informationsquelle darüber, wie sich das neue Register ausländischer Unternehmen auf diejenigen auswirkt, die sich nicht rechtzeitig registrieren, und wie sich dies nachteilig auf Sie auswirken könnte.

Infolge des Inkrafttretens des Economic Crime (Transparency and Enforcement) Act 2022 trat das Register of Overseas Entities am 1. August 2022 im Vereinigten Königreich in Kraft. Diese Gesetzgebung gilt insbesondere für ausländische Unternehmen, die am oder nach dem 1. Januar 1999 für England und Wales bzw. am oder nach dem 8. Dezember 2014 für Schottland Grundstücke oder Immobilien im Vereinigten Königreich erworben haben. 

 

Was bedeutet das für Sie? 

 

Als im Ausland ansässiger Immobilieninvestor in Großbritannien müssen Sie sich bis zum 31. Januar 2023 beim Companies House registrieren, um legal tätig sein zu können. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Ihnen Geldstrafen von bis zu 2.500 £ pro Tag oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus gelten für den Kauf, Verkauf, die Übertragung, die Vermietung und die Belastung von Immobilien und Grundstücken in Großbritannien bestimmte Einschränkungen. 

 

So registrieren Sie sich

 

Um sich als ausländisches Unternehmen und dessen wirtschaftlich Berechtigte registrieren zu lassen, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen: 

 

  • Registrieren Sie sich für ein Companies House-Konto oder erstellen Sie eines, falls Sie noch keines besitzen.
  • Sie müssen den Namen und die E-Mail-Adresse einer Person angeben, die Companies House bezüglich des Antrags kontaktieren kann, falls Fragen bestehen.
  • Bitte geben Sie Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten oder die geschäftsführenden Angestellten der ausländischen Gesellschaft sowie über die ausländische Gesellschaft selbst an.
  • Um Companies House über den in Großbritannien zugelassenen Agenten zu informieren, der die Überprüfungen für das Unternehmen durchführen kann.
  • Es ist wichtig, gegebenenfalls Informationen über Treuhandverhältnisse bereitzustellen.
  • Zur Zahlung der Registrierungsgebühr von 100 £ benötigen Sie eine Kredit- oder Debitkarte – eine Zahlung über ein Zahlungskonto von Companies House ist derzeit nicht möglich.

 

Weitere Einzelheiten zu den erforderlichen Angaben finden Sie unter Registrieren einer ausländischen Gesellschaft und teilen Sie uns die wirtschaftlich Berechtigten mit .

Es ist wichtig, dass Sie den anfänglichen Registrierungsprozess selbst abschließen. Der Verifizierungsprozess kann von einer der folgenden, unten aufgeführten Stellen durchgeführt werden:

  • Kreditinstitute 
  • Finanzinstitute 
  • Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, Buchhalter und Steuerberater 
  • Rechtsexperten 
  • Treuhand- oder Unternehmensdienstleister 
  • Immobilienmakler und Vermietungsagenten 

UK Landlord Tax kann die Überprüfung auch in Ihrem Namen durchführen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Angebot für diesen Service.

 

Laufende Anforderungen

 

Ausländische Unternehmen müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Registrierung und danach jährlich eine Aktualisierung ihrer Daten an ihre Wirtschaftsprüfer übermitteln. Dadurch werden die Wirtschaftsprüfer über etwaige Änderungen informiert und können die Richtigkeit der gespeicherten Informationen bestätigen. Die Einreichung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Fälligkeitstermin erfolgen. Aktualisierte Informationen können auch früher eingereicht werden. 

 

Sprechen Sie jetzt mit uns über die Registrierung und Einhaltung der Vorschriften für Ihre ausländische Niederlassung. Sie erreichen uns unter 0800 907 8633 , per tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular, um mit einem unserer spezialisierten Steuerberater zu sprechen.

Wenn Sie diesen Artikel informativ fanden, lesen Sie doch als Nächstes Kapitalertragsteuer für Nichtansässige im Vereinigten Königreich oder zur Besteuerung von Mieteinnahmen

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