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Einige Vermieter haben uns gefragt, ob sie das neue digitale Meldesystem der britischen Steuerbehörde HMRC nutzen müssen, um eine Kapitalertragsteuererklärung abzugeben, auch wenn nichts zu zahlen ist.
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie müssen Sie die Auswirkungen der Kapitalertragsteuer berücksichtigen und sicherstellen, dass Sie die geschuldete Steuer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs melden und bezahlen.
Wenn ein Verlust entsteht oder der Gewinn durch den jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge (12.300 £ im Jahr 2021/22, eingefroren bis zum 5. April 2026) oder durch eine Steuererleichterung abgedeckt ist, ist keine Meldung oder Offenlegung erforderlich, wenn Sie in Großbritannien ansässig sind.
Personen mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens müssen melden, ob sie Steuern zahlen müssen oder nicht. Das klingt unkompliziert und erscheint mir richtig.
Sollte Ihnen jemand bei der britischen Steuerbehörde (HMRC) mitteilen, dass Sie keine Offenlegungspflicht haben, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen – oder bewahren Sie zumindest eine datierte Aufzeichnung des Gesprächs und den Namen des betreffenden Beamten auf, falls Sie später darauf angesprochen werden.
Das sollte man sich eigentlich merken, denn es ist eine gute Regel für den Umgang mit der britischen Steuerbehörde HMRC im Allgemeinen.
Ganz einfach: Nein. Wenn Sie die Kapitalertragsteuer nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nicht angeben, müssen Sie eine Strafe zahlen und Zinsen auf die ausstehende Kapitalertragsteuer entrichten. Es macht also keinen Sinn, dieses Risiko einzugehen.
Ja, es kann etwas Zeit in Anspruch nehmen und der Verkauf einer Ihrer Immobilien ist mit viel Papierkram verbunden, aber das sind keine triftigen Gründe, die Offenlegung zu verweigern.
Wir raten Ihnen zwar stets zu einem methodischen und überlegten Vorgehen im Umgang mit der britischen Steuerbehörde (HMRC) und dazu, sich im Laufe der Zeit unseren Rat einzuholen, doch der Nachweis von Offenheit und gutem Willen wird Ihnen langfristig wahrscheinlich zugutekommen.
Wenn Sie eine Wohnimmobilie aus Ihrem Buy-to-Let-Portfolio verkaufen, müssen alle anfallenden Kapitalertragssteuern innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs gemeldet und bezahlt werden.
Wenn Sie die britische Steuerbehörde (HMRC) oder uns als Ihren Steuerberater nicht innerhalb von 30 Tagen über Ihre Kapitalertragsteuerpflicht informieren, wird zunächst eine Verspätungsgebühr von 100 £ fällig. Bei einer weiteren Fristüberschreitung von sechs Monaten fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 300 £ oder 5 % der geschuldeten Steuer (je nachdem, welcher Betrag höher ist) an. Dasselbe gilt für eine Fristüberschreitung von zwölf Monaten.
Nichtansässige müssten die Verspätungsgebühr auch dann zahlen, wenn keine Steuern zu entrichten wären.
Dies gilt sowohl für britische als auch für ausländische Vermieter von Wohnimmobilien, die Zweitwohnungen, Immobilien, die nicht ihr Hauptwohnsitz sind, und natürlich auch für Anlageimmobilien besitzen. Daher ist es sehr wichtig, diese Regel zu kennen.
Sobald uns alle Details zu Ihrem Immobilienverkauf vorliegen, sammeln wir bei UK Landlord Tax alle Informationen, bevor wir uns beim Portal „ Capital Gains Tax on UK Property “ der britischen Steuerbehörde HMRC anmelden, um die fällige Steuer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs zu melden und zu bezahlen.
Wenn Sie aus steuerlicher Sicht nicht in Großbritannien ansässig sind und planen, eine vermietete Immobilie in Großbritannien zu verkaufen, wird ein anderer Zahlungsdienst verwendet, um Verkäufe von Immobilien in Großbritannien zu melden – ebenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs.
Verkäufe nun nach diesem Verfahren gemeldet werden, selbst wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt. Das ist uns ohne weitere Rücksprache mit der britischen Steuerbehörde (HMRC) bekannt.
Die Regeln für im Treuhandverhältnis gehaltene britische Wohnimmobilien ähneln denen für britische Staatsbürger. Es gilt dieselbe 30-Tage-Frist, jedoch melden wir uns diesmal mit einer anderen, vom Treuhandregistrierungsdienst vergebenen eindeutigen Steuernummer im Konto „Kapitalertragsteuer auf britische Immobilien“ an.
Sobald wir Ihren Gewinn und Ihre Steuerschuld kennen, empfehlen wir Ihnen, den Echtzeit-Kapitalertragssteuerservice der britischen Steuerbehörde HMRC zu nutzen, um Ihre Steuerschuld zu begleichen.
Wenn Sie die Frist einhalten, vermeiden Sie eine Mahngebühr – und je früher Sie vor der Frist sind, desto besser, falls Fragen auftauchen sollten.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs einer Ihrer vermieteten Immobilien haben, auch wenn wir Ihnen unmissverständlich klarmachen müssen, dass Sie damit eine großartige langfristige Investition aufgeben.
Wir beraten Sie vor dem Verkauf zu den möglichen steuerlichen Auswirkungen und übernehmen nach Abschluss der Transaktion alle Ihre Verpflichtungen. Und wir scheuen uns nicht, bei Bedarf mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen.
Für Unterstützung bei der Planung der Kapitalertragsteuer für Ihre Mietobjekte kontaktieren Sie uns noch heute unter 0800 907 8633 , per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular .
Wenn Ihnen dieser Artikel über die Meldepflichten bei der Kapitalertragsteuer gefallen hat, schauen Sie sich doch auch unseren Beitrag darüber an, wie sich die Kapitalertragsteuer auf Nichtansässige im Vereinigten Königreich auswirkt, oder die Kampagne für vermietete Immobilien .
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

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