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Wenn Sie Mieteinnahmen erzielt haben, die Sie dem Finanzamt (HMRC) nicht gemeldet haben – sei es aus Versehen, aufgrund von Missverständnissen oder aufgrund besonderer Umstände –, sind Sie nicht allein. Tausende Vermieter befinden sich in derselben Situation. Die gute Nachricht: Die „Let Property Campaign“ (LPC) des Finanzamts (HMRC) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerangelegenheiten zu klären und möglicherweise empfindliche Strafen zu vermeiden.
Wir von UK Landlord Tax sind darauf spezialisiert, Vermieter wie Sie dabei zu unterstützen, Offenlegungspflichten wie diese sicher und transparent zu erfüllen. Lassen Sie uns Ihnen erklären, worum es in dieser Kampagne geht, warum sie wichtig ist und wie wir Ihnen helfen können.
Die „Let Property Campaign“ ist eine Initiative der britischen Steuerbehörde HMRC, die sich an Personen richtet, die in Großbritannien Wohnimmobilien vermietet, aber einen Teil oder die gesamten Mieteinnahmen nicht deklariert haben.
Ob Sie eine vermietete Immobilie besitzen, eine geerbte Immobilie vermietet haben oder über ein ganzes Portfolio verfügen – die Kampagne bietet eine strukturierte Möglichkeit, Steuernachzahlungen offenzulegen. Der entscheidende Vorteil? Wenn Sie sich freiwillig melden, wird die britische Steuerbehörde (HMRC) Sie voraussichtlich wohlwollender behandeln, als wenn sie Sie zuerst kontaktiert.
Sie können die Kampagne nutzen, wenn Sie ein privater Vermieter (kein Unternehmen) sind und Folgendes besitzen:
Dies gilt nicht für Unternehmen oder Trusts, aber wir können Ihnen helfen, andere Wege zu verstehen, falls dies auf Sie zutrifft.
Wir sprechen täglich mit Vermietern – und viele wussten einfach nicht, dass sie ihre Mieteinnahmen angeben müssen. Hier einige der häufigsten Szenarien:
Was auch immer Ihre Gründe sein mögen, am wichtigsten ist, dass Sie jetzt handeln, bevor die britische Steuerbehörde HMRC Sie findet.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die britische Steuerbehörde HMRC kleinere Vermieter nicht beachtet. Tatsächlich nutzt sie ein leistungsstarkes Datenabgleichsystem namens Connect, das Daten aus folgenden Quellen bezieht:
Wenn es eine Diskrepanz zwischen Ihrer Steuererklärung und dem gibt, was ihnen bekannt ist, besteht die Gefahr, dass Sie untersucht werden – insbesondere angesichts ihres jüngsten Fokus auf den privaten Mietsektor.
So funktioniert der Prozess Schritt für Schritt:
Sie müssen die britische Steuerbehörde HMRC formell über Ihre Absicht, die Kampagne zu nutzen, informieren. Damit beginnt die Frist – Sie haben 90 Tage Zeit, Ihre Offenlegung vorzubereiten.
Sie müssen Ihre nicht deklarierten Mieteinnahmen und abzugsfähigen Ausgaben so weit wie nötig rückwirkend berechnen.
Bitte reichen Sie eine detaillierte Aufstellung Ihrer Einnahmen, Ausgaben, Steuerschuld und Zinsen ein. Sie können außerdem eine Zahlung leisten oder einen Zahlungsplan beantragen.
Sofern alles in Ordnung ist, akzeptiert die britische Steuerbehörde HMRC Ihre Angaben in der Regel ohne weitere Fragen. Sollten Angaben fehlen, kann sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wie sieht es mit Strafen aus?
Bei freiwilliger Offenlegung fallen die Strafen deutlich geringer aus – oft nur 10–20 % der geschuldeten Steuer, verglichen mit bis zu 100 % (oder sogar strafrechtlichen Ermittlungen), wenn die britische Steuerbehörde HMRC Sie zuerst findet.
Die genaue Strafe hängt von Ihrem Verhalten ab:
Wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um Ihren Fall präzise und fair darzustellen.
Die Steuerbehörde HMRC kann zurückgehen:
Wir beraten Sie hinsichtlich der Anzahl der Jahre, die Sie in Ihrer konkreten Situation angeben sollten, und stellen sicher, dass Sie nicht mehr offenlegen, als gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ja. Falls Sie nicht den gesamten Betrag auf einmal bezahlen können, bietet die britische Steuerbehörde HMRC – sofern Sie dies im Voraus tun – angemessene Zahlungspläne an. Wir unterstützen Sie gerne dabei, passende Konditionen für Ihre finanzielle Situation zu finden.
Mit unserer Kampagne „Let Property“ haben wir bereits Hunderten von Vermietern geholfen. Egal, ob Sie eine einzelne Wohnung oder ein ganzes Portfolio vermieten – wir gestalten den Prozess unkompliziert.
Das können Sie von uns erwarten:
Wir sind nicht nur Buchhalter – wir sind auch Vermieter. Daher kennen wir die Herausforderungen, vor denen Sie stehen, und wissen, wie wir Ihre Interessen schützen und gleichzeitig alle Vorgaben des Finanzamts einhalten können.
Simon Thandi
Thandi Nicholls Ltd
Creative Industries Centre
Glaisher Drive
Wolverhampton
West Midlands
WV10 9TG

UKLandlordTax.co.uk ist der Handelsname von Thandi Nicholls Ltd Accountants. Eingetragener Firmensitz: Creative Industries Centre, Glaisher Drive, Wolverhampton WV10 9TG.
Eingetragen in England. Firmennummer 7319439. Geschäftsführerin: SS Thandi BA