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Grunderwerbsteuer und Miteigentum

Teileigentum ermöglicht es Einzelpersonen, Anteile an einer Immobilie zu erwerben, die sich sonst kein Wohneigentum leisten könnten. Wie bei anderen Immobilienkäufen die Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax, SDLT) an. In Schottland und Wales entfällt die SDLT; dort gelten stattdessen die Grunderwerbsteuer bzw. die Grunderwerbsteuer.

Erschwerend kommt hinzu, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Kauf über ein genehmigtes Teileigentumsprogramm

Wird eine Immobilie im Rahmen eines genehmigten Modells für gemeinschaftliches Eigentum erworben, gibt es zwei Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu entrichten:

  • eine einmalige Zahlung, die sich nach dem gesamten Marktwert der Immobilie richtet; oder
  • in Etappen.

Diese Optionen stehen zur Verfügung, wenn der Teileigentumsvertrag von einer zugelassenen Stelle genehmigt wird, beispielsweise von:

  • eine örtliche Wohnungsbehörde;
  • eine Wohnungsbaugenossenschaft;
  • ein Wohnungsbau-Aktionsfonds;
  • die Northern Ireland Housing Executive;
  • die Kommission für die neuen Städte; oder
  • eine Entwicklungsgesellschaft.

Vorauszahlung

Wenn die Grunderwerbsteuer (SDLT) im Voraus entrichtet werden soll, wird eine Marktwertberechnung durchgeführt. Die SDLT wird dann auf Basis des Marktwerts der Immobilie zu diesem Zeitpunkt berechnet. In diesem Fall ist eine SDLT-Erklärung einzureichen und eine einmalige SDLT-Zahlung zu leisten, als ob das Eigentum oder die Pacht von Anfang an vollständig erworben worden wäre.

Bei dieser Vorgehensweise fallen keine weiteren Grunderwerbsteuerzahlungen an, selbst wenn später ein größerer Anteil an der Immobilie erworben wird (bekannt als „Staircasing“).

Diese Option ist empfehlenswert, wenn der Gesamtmarktwert unterhalb der SDLT-Schwelle bzw. der Schwelle für Erstkäufer liegt.

Die Wahlmöglichkeit, den Marktwert zu wählen, kann bei Einreichung der Grunderwerbsteuererklärung oder innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Frist für die Erklärung durch eine Änderung der Erklärung getroffen werden.

Erbbaurechte und Marktwertwahlrecht

der Immobilie um ein Erbbaurecht, das dem Käufer das Eigentum an der Immobilie einräumt, erhebt die britische Steuerbehörde (HMRC) die Grunderwerbsteuer (SDLT) auf den Verkehrswert des Eigentums. Dieser Wert entspricht dem Wert beim ersten Verkauf und ist im Erbbaurecht festgelegt. Dies gilt üblicherweise für Wohnhäuser.

Sofern der Pachtvertrag dem Käufer nicht den Erwerb des Eigentums gestattet und eine Bewertung zum Verkehrswert gewählt wird, ist die Grunderwerbsteuer auf den Verkehrswertaufschlag zu entrichten. Dieser Aufschlag entspricht dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt für den größten Anteil am Grundstück fällig wäre, den der Käufer gemäß den Vertragsbedingungen erwerben kann.

SDLT-Zahlung in Raten

Wird keine Marktwertberechnung gewählt, ist die Grunderwerbsteuer (SDLT) stufenweise zu entrichten. Bei der ersten Transaktion wird die SDLT auf die für die Einräumung des Pachtvertrags gezahlte Prämie erhoben. Bei einer hohen Jahresmiete wird deren Barwert bei der Berechnung der zu zahlenden SDLT berücksichtigt.

Werden weitere Anteile an der Immobilie erworben, fällt keine weitere Grunderwerbsteuer an, sobald der Eigentumsanteil das Finanzamt erreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen dem Finanzamt keine weiteren Transaktionen gemeldet werden.

Sobald der Anteil 80 % erreicht, wird die Grunderwerbsteuer (SDLT) auf die Transaktion, die die 80%-Grenze überschreitet, sowie auf alle weiteren Transaktionen fällig. Die SDLT wird auf den bisher für die Immobilie gezahlten Gesamtbetrag erhoben.

Die Transaktionen werden als verknüpfte Transaktionen behandelt.

Bei dieser Option fällt möglicherweise zu Beginn weniger Grunderwerbsteuer an, jedoch kann die insgesamt zu zahlende Grunderwerbsteuer höher ausfallen, wenn später Anteile erworben werden, nachdem der Wert der Immobilie gestiegen ist.

Die Grunderwerbsteuer hat sich nach Einführung des Zuschlags für höhere. Immer wieder stoße ich auf Fehler, die Mandanten buchstäblich Tausende von Pfund gekostet haben.

Um Ihre SDLT-Position zu besprechen, kontaktieren Sie uns unter 0800 907 8633, per E-Mail an tax@fixedfeetr.com oder über unser Online-Kontaktformular.

Wenn Ihnen dieser Artikel über die Grunderwerbsteuer und das Miteigentum gefallen hat, schauen Sie sich doch auch unseren Beitrag über die steuerlichen Auswirkungen der Vermietung Ihres Eigenheims oder die Kampagne für vermietete Immobilien.

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