Verständnis der aufgeschobenen Gegenleistung für die Kapitalertragsteuer (KESt)
Beim Verkauf eines Unternehmens oder Vermögenswerts ist es üblich, dass der Verkaufspreis zukünftige Zahlungen umfasst – diese werden als aufgeschobene Gegenleistung bezeichnet. Aus Sicht der Kapitalertragsteuer (KESt) ist es wichtig zu verstehen, wie diese Zahlungen behandelt werden.
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